Bosnier 45 Mal ohne Führerschein erwischt: Ausweisung! Quelle : Pexels
Bosnier 45 Mal ohne Führerschein erwischt: Ausweisung! Quelle : Pexels

Bosnier 45 Mal ohne Führerschein erwischt: Ausweisung! ?

Nachdem er die Geduld der österreichischen Behörden wieder und wieder auf die Probe gestellt hatte, bekam ein 23-jähriger Bosnier nun die Rechnung für sein kriminelles Verhalten. Das zuständige Bundesamt hat seine Ausweisung angeordnet. Dem vollkommen uneinsichtigen Mann werden unter anderem Fahren ohne Führerschein in 45 Fällen sowie gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Insgesamt sieht sich der Mann bereits in seinen jungen Jahren mit offenen Geldstrafen in einer fast unvorstellbaren Höhe konfrontiert. ??
Der bosnische Staatsbürger, der seit Beginn seines Lebens in Österreich wohnt, kann ohne Zweifel als einer der notorischsten Verkehrssünder des Landes bezeichnet werden. Obwohl er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war, setzte sich der Wahl-Österreicher immer und immer wieder hinter das Steuer eines Fahrzeugs. Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ am Freitag berichteten, wurde der junge Mann im Laufe der Jahre insgesamt 45 Mal von der Polizei am Lenkrad erwischt. Seine Fahrten unternahm der nun ausgewiesene Bosnier teilweise mit Fahrzeugen, an denen er zuvor illegal herumschraubte und die durch die baulichen Veränderungen ihre Betriebserlaubnis verloren hatten. Selbst Nummerntafeln soll er gefälscht und sogar selbst gebastelt haben.
Wie der vorliegende Fall zeigt, ist das Fahren ohne Führerschein kein Kavaliersdelikt. Laut Johannes Beer von der Vöcklabrucker Bezirkshauptmannschaft trifft die gängige Meinung, dass das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkberechtigung keine nachhaltigen Konsequenzen hätte, nicht zu. So kann dieses Vergehen zu empfindlichen Geld- und sogar zu Haftstrafen führen. Des weiteren können die Versicherungen im Schadensfall von ihrer Leistungspflicht befreit sein, was zu einer entsprechend gravierenden Verschuldung des Schädigers führen kann.

Bosnier 45 Mal ohne Führerschein erwischt: Ausweisung! Quelle : Pexels
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Tatsächlich ist der nun aus Österreich ausgewiesene Bosnier jedoch nicht nur wegen seiner Verkehrsvergehen polizeilich in Erscheinung getreten. Auf der Liste seiner Vergehen befindet sich auch mehrfach gewerbsmäßiger Betrug. Die Vielzahl der begangenen Taten führte mittlerweile zu noch offenen Geldstrafen in Höhe von 135.000 Euro. Zusätzlich bestehen offene Primär-Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten gegen den Mann. Mit Verweis auf die zahlreichen Delikte und die hohen Verwaltungsstrafen soll nunmehr die Ausweisung des Mannes nach dem Fremdenrecht durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl veranlasst worden sein.

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