Während einer Verkehrskontrolle im Raum Dortmund überprüften Polizisten routinemäßig auch den Führerschein. Ein Verkehrsteilnehmer war mit einem polnischen Führerschein unterwegs. Dies ist normalerweise kein Problem, denn polnische Staatsbürger sind Mitglieder der EU und dürfen mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren. In diesem Fall ergab sich jedoch eine Besonderheit: Das Ausstellungsdatum des Führerscheins war auf den 32.