Vor etwas mehr als einem Jahr, am 15. Juni 2019, wurden die E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Schon davor galten die Elektro-Tretroller als umstritten und Kritiker prophezeiten zahlreiche Unfälle mit Verletzten oder gar Toten. Doch sind diese Befürchtungen auch eingetreten? Die Stadt Berlin hat bereits eine E-Scooter-Bilanz gezogen.
Weniger Unfälle als angenommen
Während einige Menschen es kaum abwarten konnten, dass die E-Scooter endlich zugelassen werden, sind andere den Elektrokleinstfahrzeugen gegenüber bis heute misstrauisch eingestellt. Nicht nur, dass die E-Scooter keinesfalls so umweltfreundlich sind wie ursprünglich gedacht, so versperren sie auch immer wieder Gehwege und Fußgängerzonen, weil sie von den Benutzern achtlos abgestellt werden.
Die kleinen Flitzer genießen somit nicht den besten Ruf, aber sind sie tatsächlich auch so gefährlich, wie viele Skeptiker noch vor einem Jahr behauptet haben? Zumindest die E-Scooter-Bilanz der Stadt Berlin bestätigt dies nicht. Hier wurden seit dem Tag der Zulassung bis zum 31. März 2020 – also in einem Zeitraum von neun Monaten – insgesamt 354 Unfälle mit E-Scootern gezählt. Bei diesen gab es:
- 182 Leichtverletzte
- 38 Schwerverletzte
- 1 Toten
Somit verliefen lediglich 11 Prozent der E-Scooter-Unfälle schwer bzw. tödlich, allerdings waren es auch nur rund 37 Prozent der Unfälle, bei denen überhaupt keine Verletzten zu vermelden waren. Ein gewisses Risikopotential kann den Rollern somit nicht abgesprochen werden.
Wenige Unfälle, aber viele Verstöße
Die E-Scooter-Bilanz in Berlin mag die prophezeite Gefährlichkeit der kleinen Flitzer nicht bestätigen, zeigt dafür aber ein ganz anderes Problem auf. Offensichtlich sehen viele Benutzer die E-Scooter eher als Spielgerät an und nicht als Fahrzeuge. Dementsprechend nehmen sie es auch mit den Verkehrsregeln nicht allzu genau: Für den Zeitraum vom 15. Juni 2019 bis 31. März 2020 verzeichnete die Stadt Berlin insgesamt 3340 Ordnungswidrigkeiten mit E-Scootern.
Dies waren:
- 1057 Fälle von Fahren auf dem Gehweg oder in anderen verbotenen Bereichen
- 902 Fälle von falschem Abstellen der Elektro-Roller
- 280 Fälle von betrunkenem Fahren
- 58 Fälle von Handynutzung auf dem E-Scooter
- 766 sonstige Delikte (z. B. das Befördern einer weiteren Person auf dem E-Scooter)
Dabei können Verstöße mit dem E-Scooter zum Teil hohe Geldbußen nach sich ziehen:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht | 15 € |
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 € |
Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist | 55 € / 10 €* |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 70 € / 15 €* |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 € / 20 €* |
… mit Sachbeschädigung | 100 € / 25 €* |
Nebeneinanderfahren | 15 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 € |
… mit Sachbeschädigung | 30 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt | 70 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war | 30 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen | 10 € |
Verzögerungseinrichtung fehlt | 25 € |
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € |
Zu zweit auf einem Kfz fahren | 10 € |
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren | 10 € |
An ein anderes Kfz anhängen | 10 € |
Freihändig fahren | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € |
… mit Sachbeschädigung | 25 € |
* altes Bußgeld (galt vor Inkrafttreten der StVO-Novelle) |
Bußgeldrechner für E-Scooter-Verstöße.
Bleiben Sie gesund!