AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

CLICKCLICKDRIVE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR PARTNER

(STAND 19. September 2023)

ALLGEMEINE CLICKCLICKDRIVE-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMENSPARTNER

  1.  GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner (nachfolgend: „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der CLICKCLICKDRIVE GmbH (nachfolgend: „CLICKCLICKDRIVE“ oder „wir“) und mit CLICKCLICKDRIVE kooperierende Fahrschulen (nachfolgend: „Partner“ oder „Sie“).

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Abweichenden, ergänzenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Partners widerspricht CLICKCLICKDRIVE hiermit. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, soweit diese Geschäftsbedingungen zusätzliche, über den Inhalt dieser AGB hinausgehende Regelungen enthalten.

1.4 Für einzelne Produkte (z.B. Marketingangebote Premium Listings, Gutscheine, Fahrschul-Verwaltungssystem etc.) gelten außerdem ergänzende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Zusatzbedingungen“), die bei der Bestellung des jeweiligen Produkts vereinbart werden. Für diese Zusatzbedingungen gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.Bei Widersprüchen zwischen diesen Zusatzbedingungen und den AGB gehen die Zusatzbedingungen als speziellere Bestimmungen vor.

  1.  VERTRAGSVERHÄLTNIS, REGISTRIERUNGSVORAUSSETZUNGEN, REGISTRIERUNG, ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Nutzungsberechtigt sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäftsfähig sind. Das Vertragsverhältnis ist auf den Partner beschränkt und nicht übertragbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2 Für die Nutzung bestimmter Produkte kann die Einrichtung eines Nutzerkontos des Partners („Partnerkonto„) bei CLICKCLICKDRIVE erforderlich sein. Zur Registrierung eines Partnerkontos und Anmeldung benötigt der Partner eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein selbst gewähltes Passwort („Zugangsdaten„). Der Partner verpflichtet sich, bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

2.3 Der Partner ist verpflichtet seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und Dritten (außer hierzu berechtigten Mitarbeitern des Partners als dessen Erfüllungsgehilfen i.S.v. § 278 BGB) keinen Zugang zu seinem Partnerkonto und den ihm von CLICKCLICKDRIVE bereitgestellten Leistungen (z.B. Premium Listing) zu ermöglichen.

2.4 Diese AGB sowie die Zusatzbedingungen können von CLICKCLICKDRIVE geändert werden, soweit (i) der Partner dem ausdrücklich oder konkludent zustimmt oder (ii) die Zustimmung des Partners nach den folgenden Bestimmungen als erteilt gilt. Beabsichtigte Änderungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt und die Änderungen werden zum angekündigten Zeitpunkt wirksamer Vertragsbestandteil. Der Partner wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die vorliegenden AGB unverändert fort. Widerspricht der Partner innerhalb der Widerspruchsfrist, können die Parteien den Vertrag außerordentlich nach Ziffer 7 kündigen.

2.5 Sofern CLICKCLICKDRIVE freiwillig zusätzliche Dienstleistungen oder Softwarefunktionen, wie z.B. neue Tools, kostenlos und nicht vertraglich vereinbart zur Verfügung stellt, hat der Partner keinen Anspruch darauf, diese Funktionen dauerhaft nutzen zu können. Solche neuen Funktionen werden in der Regel zu Testzwecken eingeführt und CLICKCLICKDRIVE ist berechtigt, solche zusätzlichen Dienste einzustellen, zu ändern oder nur gegen eine zusätzliche Vergütung anzubieten. In einem solchen Fall wird CLICKCLICKDRIVE den Partner mindestens zwei Wochen vor der Einstellung oder Änderung solcher Dienste informieren.

  1.  LISTING

3.1 CLICKCLICKDRIVE veröffentlicht Einträge mit Informationen über lokale Gewerbetreibende (nachfolgend: „Listings“). Diese Informationen können z.B. Adress- und Kontaktdaten, Bilder, Fotos und Beschreibungen, Angebote und Services, Bewertungen, Öffnungszeiten und Preise umfassen. Sie können vom Partner stammen oder unabhängig von einem Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Partner redaktionell von CLICKCLICKDRIVE oder privaten Endnutzern („Endnutzer„) sowie anderen Nutzern der CLICKCLICKDRIVE-Dienste (zusammen: „Nutzer„) erstellt worden sein.

3.2 Soweit Listings nicht vom Partner selbst erstellt wurden, kann der Partner im Rahmen der Funktionalitäten der CLICKCLICKDRIVE-Dienste von CLICKCLICKDRIVE den Zugriff zum jeweiligen sein Geschäft betreffenden Listing zur Bearbeitung verlangen (nachfolgend: „claimen“ bzw. „Claim“). Ein Listing kann nur durch den Inhaber des im Listing dargestellten Geschäftsbetriebs bzw. durch einen von diesem hierzu Berechtigten geclaimt werden. CLICKCLICKDRIVE kann einen Nachweis des Partners für die Inhaberschaft bzw. Berechtigung zum Claim fordern. Nach einem von CLICKCLICKDRIVE bestätigten Claim kann der Partner das Listing Profil und insbesondere die Daten und Informationen im Listing im Rahmen der verfügbaren Funktionalität der CLICKCLICKDRIVE-Dienste bearbeiten.

3.3 Der Partner stellt zu jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, dass die von ihm CLICKCLICKDRIVE zur Verfügung gestellten oder selbst eingestellten bzw. nach Claim eines Listings im Listing abrufbaren Informationen allen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen genügen, keine Rechte Dritter verletzen und jederzeit wahrheitsgetreu, aktuell, fehlerfrei und nicht irreführend sind. Sobald solche Informationen dem nicht oder nicht mehr entsprechen, korrigiert der Partner dies unverzüglich. Falls der Partner selbst zur Korrektur nicht in der Lage ist, informiert er CLICKCLICKDRIVE unverzüglich schriftlich. In diesem Fall kann CLICKCLICKDRIVE nach eigenem Ermessen erforderliche Schritte einleiten, um eine Verletzung geltenden Rechts oder dieser AGB zu vermeiden bzw. zu beenden.

3.4 Ferner prüft der Partner auf Anfrage von CLICKCLICKDRIVE unverzüglich, ob die von CLICKCLICKDRIVE selbst oder von Nutzern der CLICKCLICKDRIVE-Dienste veröffentlichten oder zur Veröffentlichung auf der Website vorgesehenen Informationen zu seinem Geschäftsbetrieb den Anforderungen gemäß der vorstehenden Ziff. 3.3 entsprechen und bestätigt oder korrigiert dies gegenüber CLICKCLICKDRIVE.

3.5 CLICKCLICKDRIVE stellt die Listings in den Formaten und gemäß den Standards seiner Medien dar. CLICKCLICKDRIVE behält sich das Recht vor, Informationen, die fehlerhaft sind oder gegen Bedingungen dieses Vertrags oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, zu entfernen oder zu berichtigen, übernimmt dem Partner gegenüber aber keine Verpflichtung hierzu. CLICKCLICKDRIVE behält sich das Recht vor, das Listing nach Beendigung der Vertragslaufzeit zu entfernen. CLICKCLICKDRIVE, nicht der Partner, entscheidet im eigenen Ermessen, wo, in welcher Form und auf welcher Position (Reihenfolge) ein bzw. mehrere Listings erscheinen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form oder Position besteht nicht. Das Ranking wird über automatische Algorithmen generiert und kann sich jederzeit ändern.

  1.  BEWERTUNG

4.1 CLICKCLICKDRIVE bietet Nutzern die Möglichkeit, Bewertungen für in Listings bezeichnete Geschäftsbetriebe abzugeben. Die Nutzer geben die Bewertungen ausschließlich gegenüber CLICKCLICKDRIVE ab; eine Berechtigung des Partners zur eigenständigen Nutzung dieser Bewertungen (z.B. in seinen eigenen Werbemitteln) ist ausgeschlossen.

4.2 Der Partner darf das Bewertungssystem nicht manipulieren, insbesondere (1) nicht selbst Bewertungen für sein Angebot oder das Angebot eines Wettbewerbers abgeben oder bei Dritten in Auftrag geben oder Mitarbeiter zu einer solchen Bewertung anweisen und (2) nicht die Abgabe von Bewertungen durch Nutzer durch Versprechen oder Leisten von Vergünstigungen oder Vorteilen beeinflussen.

4.3 CLICKCLICKDRIVE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Bewertungen ganz oder teilweise zu veröffentlichen. Ebenso kann CLICKCLICKDRIVE Bewertungen ganz oder teilweise löschen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Der Partner hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder Löschung einer Bewertung. CLICKCLICKDRIVE prüft und kontrolliert Bewertungen und sonstige von Nutzern übermittelte Inhalte grundsätzlich nicht. CLICKCLICKDRIVE  kontrolliert Bewertungen und sonstige von Nutzern übermittelte Inhalte nur auf Beschwerde des Partners, in der die Gründe für die Beschwerde näher dargelegt werden. Ist der Partner der Auffassung, dass eine Bewertung seines Geschäfts eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine rechtswidrige Beleidigung bzw. sog. Schmähkritik enthält oder eine manipulierte Bewertung ist, teilt er dies CLICKCLICKDRIVE schriftlich einschließlich der Gründe mit und gibt CLICKCLICKDRIVE angemessene Gelegenheit zur Überprüfung der Bewertung und entsprechenden Reaktion.

  1.  ALLGEMEINE PFLICHTEN UND GARANTIEN DES PARTNERS, FREISTELLUNG VON CLICKCLICKDRIVE

5.1 Der Partner räumt CLICKCLICKDRIVE hiermit das nicht ausschließliche, übertrag- und unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite und zeitlich unbefristete Recht ein, zur Durchführung der CLICKCLICKDRIVE-Dienste die vom Partner bereitgestellten Informationen (z.B. Texte, Bilder, Fotos, Personenbildnisse, Marken), einschließlich der vom Partner geclaimten Informationen, ohne das Erfordernis einer Zustimmung Dritter oder von Zahlungen an Dritte zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, auch in bearbeiteter oder übersetzter Form.

5.2 Der Partner stellt sicher, dass die vom Partner bereitgestellten Informationen, einschließlich vom Partner geclaimter Informationen, und ihre vertragsgemäße Nutzung durch CLICKCLICKDRIVE keine Rechte Dritter verletzen, und dass diese von CLICKCLICKDRIVE ohne das Erfordernis einer Zustimmung etwaiger Dritter oder von Zahlungen an Dritte im Umfang gem. Ziff. 5.1 genutzt werden können. Ferner stellt der Partner sicher, dass er bei Fotos über die erforderlichen Einwilligungen von abgebildeten Personen und das Recht, Fotos bzw. sonstige urheberrechtliche geschützte Werke ohne Nennung des Fotografen bzw. Urhebers zu nutzen, verfügt.

5.3 Der Partner räumt CLICKCLICKDRIVE das Recht ein, für den Partner im Rahmen der CLICKCLICKDRIVE-Dienste Werbung zu machen, indem CLICKCLICKDRIVE dessen Namen, Wortmarke und/oder Bildmarke für Marketing im Zusammenhang mit den CLICKCLICKDRIVE-Diensten einschließlich Online-Marketing, E-Mail-Marketing und/oder Pay-Per-Click-Werbung (PPC) verwendet. CLICKCLICKDRIVE initiiert alle Marketingmaßnahmen nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten. Der Partner kann jederzeit der Verwendung seiner Namen und/oder Marken für derartige Werbung insgesamt oder hinsichtlich einzelner Marketingmaßnahmen widersprechen.

5.4 Soweit der Partner CLICKCLICKDRIVE personenbezogene oder sonstige Daten zur Durchführung von Marketingmaßnahmen zur Verfügung stellt (z.B. E-Mail-Adressen Dritter zur Aufnahme in E-Mail-Verteiler) stellt der Partner sicher und weist CLICKCLICKDRIVE auf Anfrage nach, dass alle anwendbaren gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden (z.B. nachweisbare, wirksame Einwilligung des Empfängers, Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG) und informiert CLICKCLICKDRIVE über eventuelle Einschränkungen (z.B. Beschränkungen der Einwilligung) sowie unverzüglich sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, beispielsweise  über einen eventuellen Widerruf oder Widerspruch des Betroffenen gegen die Datenverarbeitung.

5.5 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 5.2 und 5.4 ist CLICKCLICKDRIVE berechtigt, die Erbringung der geschuldeten Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Betrieb des Kunden zu sperren. Der Partner stellt CLICKCLICKDRIVE sowie deren Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von jeglichen Schäden, einschließlich anfallender Rechtsanwaltskosten, frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Ziffer 5.2 und 5.4 resultieren.

  1.  VORBEHALTENE RECHTE VON CLICKCLICKDRIVE6.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, verbleiben alle Rechte an den CLICKCLICKDRIVE-Diensten einschließlich der Inhalte bei CLICKCLICKDRIVE. Dies gilt insbesondere für alle Rechte an dem Namen „CLICKCLICKDRIVE“ und sonstigen Schutzrechte von CLICKCLICKDRIVE, ferner für Rechte an Texten, Bildern, Web- und sonstigen Designs, Software, Datenbanken und Daten (einschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung generierter Daten, Auswertungen und Statistiken), insbesondere Rechte zur Nutzung der Listings oder Bewertungen.
  2.  VERFÜGBARKEIT / SERVICE LEVEL

CLICKCLICKDRIVE gewährleistet eine Erreichbarkeit des Angebots von 98% im Jahresdurchschnitt. Erreichbarkeitist das Verhältnis von Ist-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ): VF(%) =(IZ / SZ) *100. Ist-Zeit (IZ) ist der Zeitraum, in dem das CLICKCLICKDRIVE-Angebot am Router-Ausgang des Rechenzentrums tatsächlich verfügbar ist. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden oder in denen die Dienste aufgrund höherer Gewalt oder anderer von CLICKCLICKDRIVE nicht zu vertretender Umstände nicht erreichbar sind. CLICKCLICKDRIVE kann den Zugang zu einzelnen Diensten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern; auch diese Zeiten werden bei der Berechnung der Erreichbarkeit nicht berücksichtigt. CLICKCLICKDRIVE wird den Partner rechtzeitig über anstehende Wartungstermine informieren, wenn die Verfügbarkeit der Leistungen aufgrund solcher Wartungsarbeiten für einen längeren Zeitraum nicht gewährleistet werden kann. Die Haftung von CLICKCLICKDRIVE für eine Nichterreichbarkeit der Server bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

  1.  VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

8.1 Soweit nicht anders vereinbart (z.B. in Zusatzbedingungen), beginnt die Vertragslaufzeit mit Zustandekommen des Vertrages.

8.2 Soweit nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei ordentlich schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

8.3 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CLICKCLICKDRIVE liegt insbesondere dann vor, wenn der Partner mit der Zahlung der Entgelte in nicht unerheblichem Umfang in Verzug gerät. Ein nicht unerheblicher Umfang liegt in der Regel vor, wenn der Partner mit mindestens 10% der geschuldeten Zahlung in Verzug gerät.

8.4 Nach Beendigung des Vertrages ist CLICKCLICKDRIVE nicht verpflichtet, Daten des Partners in den CLICKCLICKDRIVE-Diensten und im Partnerkonto zu speichern und kann diese Daten und das Partnerkonto jederzeit ohne vorherige Ankündigung löschen. Es liegt in der Verantwortung des Partners, diese Daten rechtzeitig vor Vertragsbeendigung zu sichern und Sicherungskopien zu erstellen. Im Falle einer unerwarteten, vorzeitigen Beendigung des Vertrages, die der Partner nicht zu vertreten hat, wird CLICKCLICKDRIVE dem Partner eine angemessene Frist zur Sicherung und Erstellung von Sicherungskopien dieser Daten einräumen.

  1. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, VERZUG, PREISANPASSUNG

9.1 Für die Vermittlung von Fahrschülern (Endnutzer) an den Partner wird eine gesondert vereinbarte Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese Vermittlungsgebühr entsteht, sofern ein Endnutzer an den Partner über die CLICKCLICKDRIVE-Dienste vermittelt und daraufhin ein Vertrag zwischen Endnutzer und Partner geschlossen wurde.

Die Vermittlungsgebühr entsteht auch, wenn der Vertrag zwischen Partner und Endnutzer unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde. Die Parteien sind sich einig, dass eine auflösende Bedingung die Vermittlungsgebühr unberührt lassen soll, sofern die Parteien nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben.

Alle Vermittlungsgebühren sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie sonstiger anfallender Steuern und Abgaben.

9.2 Der Partner hat CLICKCLICKDRIVE unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen ab Abschluss des Vertrages mit dem Endnutzer, darüber zu informieren, wenn nach der Kontaktaufnahme über die CLICKCLICKDRIVE-Dienste ein Vertrag mit dem Endkunden zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht über die CLICKCLICKDRIVE-Dienste abgeschlossen wurde.

9.3 Die Übermittlung der von CLICKCLICKDRIVE zu stellenden Rechnungen an den Partner kann auf elektronischem Wege, einschließlich durch Zusendung an das Partnerkonto, erfolgen.

9.4 Soweit nicht anders vereinbart wird, ist die Vermittlungsgebühr mit Abschluss eines Vertrages zwischen dem Endkunde und dem Partner sofort fällig

9.5 Soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per SEPA-Lastschrift. Wenn der Partner das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen möchte, erteilt er CLICKCLICKDRIVE für alle in der Geschäftsverbindung von ihm an CLICKCLICKDRIVE zu leistende Zahlungen ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Der Partner hat vollständige und richtige Zahlungsangaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Der Partner hat für eine ausreichende Deckung des Kontos, von dem aus die Zahlungen abgebucht werden, zu sorgen.

9.5 CLICKCLICKDRIVE kann dem Partner die Möglichkeit anbieten, die Zahlungsweise ‚Kreditkarte‘ auszuwählen bzw. wieder abzuwählen. Beides erfolgt online über eine Website für den Partner. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ein Zahlungsinstitut, das unter der europäischen Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD) registriert und reguliert ist. CLICKCLICKDRIVE selbst führt keine Kreditkarten-Transaktionen durch und greift auch nicht auf Zahlungsdaten zu oder speichert diese.

9.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partner nur zu, soweit die Gegenforderung des Partners auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Partner ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung des Partners rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

9.8 Bei Zahlungsverzug ist CLICKCLICKDRIVE berechtigt, nach vorheriger erfolgloser Mahnung, die zu erbringende Leistung auf Kosten des Partners zu sperren; die Zahlungsverpflichtung des Partners und das Kündigungsrecht nach Ziffer 8 bleiben unberührt.

9.9 Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche von CLICKCLICKDRIVE, gesetzliche Verzugszinsen und gesetzliche Verzugspauschalen berechnet. Für jede Mahnung wegen Verzugs wird pauschal ein Betrag in Höhe von 7,49 EUR berechnet. Dem Partner steht der Nachweis frei, dass CLICKCLICKDRIVE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, CLICKCLICKDRIVE steht der Nachweis eines höheren Schadens frei. Im Falle von Rücklastschriften, die der Partner zu vertreten hat, berechnet CLICKCLICKDRIVE dem Partner den hierdurch tatsächlich entstandenen Aufwand.

9.10 Falls der individuelle Vertrag nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Preisanpassung durch uns vorsieht sind wir berechtigt, die monatlichen Entgelte bzw. Preise nach folgender Maßgabe anzupassen:

(a) Die Entgelte können im Falle von Gesetzesänderungen (z.B. Erhöhungen des Umsatzsteuergesetzes) oder Entscheidungen von Gerichten geändert/angepasst werden, soweit sich diese Änderungen auf die kalkulierten Preise auswirken. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über solche Änderungen unter Erläuterung der Notwendigkeit der Anpassung sowie unter Hinzufügung des Nachweises der die Anpassung begründenden Änderungen der zugrundeliegenden Verträge informieren.

(b) Wir sind weiterhin berechtigt, die monatlichen Entgelte nach billigem Ermessen an sich verändernde Marktbedingungen, nämlich bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten (z.B. für Hardware, Softwareleistungen, Energie, Nutzung von Kommunikation, Lohnkosten), oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Änderungen, die sich auf die Berechnung der kalkulierten Preise auswirken und auf welche wir keinen Einfluss haben, mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Steigerungen bei einer Kostenart werden wir nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung heranziehen, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Wir werden bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Auftraggeber ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den von der Preisanpassung betroffenen Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung, dass die Preise angepasst werden, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung schriftlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Kündigt der Auftraggeber den betroffenen Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß, endet der betroffene Vertrag zu dem Zeitpunkt, ab dem die angepassten Preise wirksam werden. Kündigt der Auftraggeber den betroffenen Vertrag nicht innerhalb der genannten Frist ordnungsgemäß, so wird die Preisanpassung entsprechend der Ankündigung zum maßgeblichen Zeitpunkt wirksam. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weisen wir den Auftraggeber in der Mitteilung der Preisanpassung hin.

  1.  HAFTUNG VON CLICKCLICKDRIVE

10.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CLICKCLICKDRIVE nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet CLICKCLICKDRIVE nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für alle anderen Schäden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CLICKCLICKDRIVE und insbesondere zugunsten der Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder im Hinblick auf ihre persönliche Haftung.

10.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von CLICKCLICKDRIVE oder ihrer Mitarbeiter und Vertreter oder in Fällen der Haftung von CLICKCLICKDRIVE nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.

10.5 CLICKCLICKDRIVE haftet nicht für Schäden, die durch unbefugten Zugriff Dritter auf die Dienste verursacht werden, wenn diese Schäden dadurch verursacht wurden, dass der Partner seine Zugangsdaten nicht ausreichend vor diesem Zugriff geschützt hat.

  1.  EXKLUSIVITÄT

11.1 Der Partner wird für die Vertragslaufzeit für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über seine Dienstleistungen über das Internet für den deutschen Markt nicht andere Anbieter – weder direkt noch indirekt über Dritte – beauftragen („Exklusivität“). Der Partner bleibt zu allen anderen werblichen Maßnahmen betreffend seinen Geschäftsbetrieb und/oder seine Leistungen in uneingeschränkter Weise berechtigt, insbesondere zu werblichen Handlungen ohne Einbindung eines anderen Anbieters.

11.2 Dem Partner wird für die Vertragslaufzeit untersagt, für die Vermittlung, Vermarktung oder den Verkauf von (rabattierten) Special-Angeboten und/oder Gutscheinen über das Internet für den deutschen Markt andere Anbieter – direkt oder indirekt über Dritte – zu beauftragen.

  1.  ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und internationaler Kollisionsnormen. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.2 Erfüllungsort ist der Sitz von CLICKCLICKDRIVE.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.Im Falle der Unwirksamkeit tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und CLICKCLICKDRIVE ist der Sitz von CLICKCLICKDRIVE in Berlin, sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, oder der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Davon unberührt kann CLICKCLICKDRIVE in jedem Fall auf jeden gesetzlichen Gerichtsstand des Partners zurückgreifen.

13.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dasselbe Formerfordernis gilt, wenn der Vertrag eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorsieht. Die Zusendung von signierten Dokumenten per E-Mail oder Fax reicht für dieses Formerfordernis aus, eine einfache E-Mail ist es nicht. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis gilt nicht für Änderungen dieser AGB nach Ziff. 2.

CLICKCLICKDRIVE Zusatzbedingungen der Fahrschul Verwaltungssysteme- und Marketing Angebote

  1.  GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Zusatzbedingungen regeln die besonderen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der CLICKCLICKDRIVE Fahrschul-Verwaltungssysteme- und Marketing-Angebote.

1.2 Im Übrigen gelten die Allgemeinen CLICKCLICKDRIVE Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner („AGB„) einschließlich der dort definierten Begrifflichkeiten sowie ggf. weitere vereinbarte Zusatzbedingungen.

  1.  VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Vertragsgegenstand ist die vom Partner abonnierte Nutzungsmöglichkeit einer der von CLICKCLICKDRIVE angebotenen (i) Fahrschul-Verwaltungssystemen zur Entgegennahme, Bearbeitung und Verwaltung von Buchungen und/oder (ii) Marketing-Angebote (z.B. CLICKCLICKDRIVE Premium Listing, Gutscheine) mit dem Ziel der Erhöhung der Reichweite und Sichtbarkeit der Angebote des Partners auf den Websites und in den sonstigen Diensten von CLICKCLICKDRIVE. CLICKCLICKDRIVE gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewähr zur Höhe der Reichweite und Sichtbarkeit der Angebote.

2.2 Die Module werden je nach Vereinbarung entweder (i) als Software-as-a-Service (SaaS)-Dienstleistung auf der Website des Partners integriert („Fahrschul-Verwaltungssystem-Integration“), als lokale Tablet-basierte Applikationen zur Nutzung auf einem Tablet-Computer in den Betriebsstätten des Partners zur Verfügung gestellt („Fahrschul Verwaltungssystem Applikation“) oder sind online über eine Website für den Partner nutzbar („Fahrschul-Verwaltungssystem-Saas”) oder (ii) als werbemäßige Dienstleistungen von CLICKCLICKDRIVE gegenüber dem Partner erbracht.

2.3 Vorbehaltlich etwaiger Individualvereinbarungen gelten für Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung und -umfang (z.B. zur Verfügbarkeit in einem bestimmten Land, zu technischen Voraussetzungen und Vorgaben für die Fahrschul Verwaltungssystem-Integration oder Installation und Betrieb der Fahrschul Verwaltungssystem Applikation) die Angaben im Bestellprozess und den Online-Dialogen, soweit sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CLICKCLICKDRIVE nichts anderes ergibt. Support, Installation, Wartung und Schulungen sind nur im Fall entsprechender Vereinbarung geschuldet. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind  auf den Vertragsgegenstand dieser Zusatzbedingungen Dienstleistung die Regelungen des Dienstvertragsrechts (§ 611 ff. BGB) anwendbar.

  1.  NUTZUNG DER SOFTWARE

3.1 Nutzungsrecht

3.1.1 Soweit der Partner das Entgelt für die Nutzung der jeweiligen CLICKCLICKDRIVE -Dienste vollständig bezahlt, räumt CLICKCLICKDRIVE dem Kunden ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software, die Plattform und die Werkzeuge im Rahmen des Vertrags und nur für die beabsichtigte Nutzung der CLICKCLICKDRIVE -Dienste zu nutzen.

Software“ bezeichnet die Software, die in der von CLICKCLICKDRIVE angenommenen Bestellung des Partners näher beschrieben ist.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht der Verwendungszweck der CLICKCLICKDRIVE -Dienste in der Vermittlung und Vermarktung von Leistungen an Endnutzer („bestimmungsgemäßer Gebrauch„). Das Nutzungsrecht ist zeitlich begrenzt auf die Vertragslaufzeit nach Ziffer  8 der AGB. Die Einräumung von Rechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgerechten Bezahlung des jeweils fälligen Entgelts.

3.1.2 Eine Übertragung der Rechte auf Dritte ist unzulässig.

3.1.3 Die CLICKCLICKDRIVE-Dienste dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Eine Ausnutzung oder Ausspähung der Dienste mittels anderer Software ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, die verfügbaren Daten in den CLICKCLICKDRIVE-Diensten zu kopieren, weiterzugeben, zu versenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, die CLICKCLICKDRIVE-Dienste stellen eine solche Funktion ausdrücklich zur Verfügung oder dies ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der CLICKCLICKDRIVE-Dienste erforderlich. CLICKCLICKDRIVE behält sich das Recht vor, bei Anzeichen von Missbrauch die Nutzung der CLICKCLICKDRIVE-Dienste durch den Partner mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

3.1.4 Jede Form der Dekompilierung, des Reverse Engineering oder anderer Maßnahmen zur Dekomposition von Software oder Tools der CLICKCLICKDRIVE -Dienste in einzelne Teile oder Komponenten ist untersagt. Die Rechte nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

3.2 Der Partner zahlt CLICKCLICKDRIVE die Lizenzgebühr per Fahrschulen-Standort, wie in der Bestellung gesondert vereinbart.

3.3 Der Partner wird nicht:

–   die Software oder andere, darin enthaltene oder angezeigte Inhalte vertreiben, lizenzieren, verleihen oder verkaufen, die von der Software abgeleiteten Werke modifizieren, ändern oder erstellen,

–   Copyright-, Marken- oder andere Eigentumsrechtshinweise auf oder in der Software entfernen, ändern oder verdecken.

3.4 Die nachfolgenden Verwendungen sind, im Rahmen des Vertragsgegenstandes, vom Nutzungsrecht des Partners erfasst:

Einbau. Der Partner darf die Software ausschließlich für den internen Gebrauch installieren und nutzen.

Server-Bereitstellung. Der Partner darf Kopien der Software auf einem internen Dateiserver installieren, um die Software auf lizenzierten Computern innerhalb desselben internen Netzwerks herunterzuladen und zu installieren.

Sicherungs- und Archivierungskopien. Der Partner darf eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken erstellen.

3.5 Gewährleistung, keine Garantie

Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt CLICKCLICKDRIVE keinerlei Garantie für die Software.

3.6 Rückgabe von Eigentum

Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird der Partner:

–   alle Originale der von CLICKCLICKDRIVE erhaltenen Informationen, Dokumente, Ausrüstungen, Dateien und sonstige Unterlagen zurückzugeben,

–   alle Kopien von CLICKCLICKDRIVE, Informationen, Dokumente, Ausrüstungen, Dateien und andere, überlassene Unterlagen vernichten und auf Verlangen von CLICKCLICKDRIVE schriftlich bestätigen, das alle diese Unterlagen vernichtet sind.

3.7 Entschädigung bei Verletzung von Rechten Dritter

Der Partner stellt CLICKCLICKDRIVE  von allen  Schäden, einschließlich anfallender Rechtsanwaltskosten, frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch Nutzung der Software, nicht autorisierte Anpassungen, Modifikationen oder andere Änderungen an der Software resultieren.

  1.  PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES PARTNERS

4.1 Der Partner hat die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Websites sicherzustellen, insbesondere soweit dort die Partner-Integration erfolgt. Insoweit gilt Ziff. 5 der Allgemeinen CLICKCLICKDRIVE Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner.

4.2 Der Partner hat seine Daten regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

4.3 Der Partner wird dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

4.4 Der Partner sorgt dafür, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software vorhanden sind, insbesondere dass der Zugriff von den Endgeräten in seinem Geschäftslokal über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. –konfiguration möglich ist, sofern dies Voraussetzung für die Nutzung des Fahrschul Verwaltungssystems ist.

4.5 Der Partner wird die fehlerfreie Funktion der Fahrschul Verwaltungssysteme unverzüglich nach Bereitstellung durch CLICKCLICKDRIVE prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

4.6 CLICKCLICKDRIVE ist lediglich Bote und Vermittler des Vertragsschlusses über das Buchungen und etwaiger zusätzlicher Angebote des Partners, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Endnutzer und dem Partner zustande. Der Partner ist für die Erfüllung des Vertrages mit dem Endnutzer verantwortlich. CLICKCLICKDRIVE wird Partner und Endnutzer eine eindeutige, zur Identifizierung geeignete Kennung (z.B. Buchungsnummer oder Nutzername) mitteilen.

  1.  VERTRAGSBEGINN, LAUFZEIT UND VERTRAGSBEENDIGUNG

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Vertrag über das Abonnement des jeweiligen Moduls mit der Bestätigung des Abonnements durch CLICKCLICKDRIVE. CLICKCLICKDRIVE kann die Bestätigung des Abonnements auch stillschweigend erklären, bspw. durch Implementierung des Moduls oder andere Arten der Leistungserbringung für den Partner.

5.2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Anfangslaufzeit des Abonnements eines Partner Moduls 12 Monate und endet zum Ende des letzten Monats dieser Anfangslaufzeit. Partner Module können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich kündigen, wobei die Kündigung zum Ende des letzten Monats wirksam wird. Wird das Abonnement nicht wirksam gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wobei der letzte Monat stets als voller Monat in die Laufzeit hineingezählt wird.

5.3 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Anfangslaufzeit des Abonnements eines Premium-Listings 3 Monate und endet zum Ende des letzten Monats dieser Anfangslaufzeit. Premium Listings können mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, wobei die Kündigung zum Ende des letzten Monats wirksam wird. Wird das Abonnement nicht wirksam gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat.

5.4 Umstellungen abonnierter Module auf entsprechende (gattungsgleiche) höherwertige Module sind jederzeit mit Wirkung zum Beginn des Folgemonats möglich. Hierdurch wird jeweils ein neuer Abonnement-Vertrag geschlossen, der den bisherigen Abonnement-Vertrag ohne Anrechnung bereits abgelaufener Laufzeit nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ersetzt.

5.5 Das gesetzliche Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1.  ABRECHNUNG UND ZAHLUNG

6.1 Für laufzeitabhängige Pauschalen gilt die im Bestellprozess getroffene Vereinbarung, im Übrigen die Regelung in Ziff. 9 der AGB.

6.2 Die in einem Kalendermonat angefallene Vergütung stellt CLICKCLICKDRIVE dem Partner im jeweiligen Folgemonat in Rechnung. Etwas anders gilt für Vergütung aufgrund von Buchungen, die innerhalb der Vertragslaufzeit vermittelt, aber erst nach Beendigung des Vertrages durchgeführt werden. Diese werden mit Datum des Vertragsendes in Rechnung gestellt.

6.3 Sollten Leistungen, die nicht in der Produktbeschreibung aufgeführt und auch sonst nicht Teil der von CLICKCLICKDRIVE geschuldeten Verpflichtung sind, notwendig werden und führt CLICKCLICKDRIVE diese nach Vereinbarung mit dem Partner durch, kann CLICKCLICKDRIVE dem Partner hierfür zusätzlich die hierfür vereinbarte Vergütung, in Ermangelung einer vereinbarten Vergütung die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung in Rechnung stellen. Zusatzkosten können beispielsweise entstehen, wenn die in der Produktbeschreibung definierten Standards durch den Partner nicht gewährleistet werden oder das Modul aus sonstigen Gründen, die der Partner zu vertreten hat, inkompatibel ist.

  1.  BESONDERE REGELUNGEN FÜR DAS CLICKCLICKDRIVE FAHRSCHUL VERWALTUNGSSYSTEM

7.1 Wenn der Partner ein Fahrschul-Verwaltungssystem ohne die Partner-Listing-Funktion nutzt, behält sich CLICKCLICKDRIVE das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu berechnen.

7.2 Im Falle von Stornierungen von Buchungen sowie im Falle von Buchungen, die ohne vorherige Stornierung nicht wahrgenommen werden („No-Shows“), benachrichtigt der Partner CLICKCLICKDRIVE unverzüglich über das Fahrschul-Verwaltungssystem, oder die Fahrschul Verwaltungssystem Applikation oder per Telefon, unter Angabe der Referenznummer der Buchung.

7.3 Für durchgeführte Buchungen berechnet CLICKCLICKDRIVE die vereinbarte Vergütung. Auf stornierte Buchungen und No-Shows, die vom Partner gegenüber CLICKCLICKDRIVE angezeigt werden, wird keine Vergütung  berechnet. CLICKCLICKDRIVE behält sich außerdem die Prüfung und Berechnung von Storno- und No-Show-Buchungen vor, sofern die Storno-und No-Show-Quote (stornierte Buchungen + No-Show-Buchungen / durchgeführte Buchungen) des Partners im Kalendermonat mehr als 25% von der durchschnittlichen Storno- und No-Show-Quote aller CLICKCLICKDRIVE-Partner abweicht.

  1.  BESONDERE REGELUNGEN FÜR PREMIUM-LISTINGS

8.1 Wenn ein Partner ein Premium-Listing abonniert hat, bietet CLICKCLICKDRIVE gemäß gesondert zu treffender Vereinbarung mit dem Partner (z.B. über das Partner-Center mittels Freigabe von vom Partner dort eingestellter Spezial-Angebote durch CLICKCLICKDRIVE) eine besondere oder hervorgehobene Bewerbung bestimmter Sonderangebote des Partners (nachfolgende: „Special-Angebote“) gegenüber den Nutzern sowie weitere abgestimmte Marketingmaßnahmen (bspw. im Rahmen von Newslettern, Social Media oder Suchmaschinenoptimierung etc.) an.

8.2 Gegenstand, Bedingungen und die Modalitäten der Bewerbung des Special-Angebots müssen zuvor zwischen CLICKCLICKDRIVE und dem Partner vereinbart werden. Dementsprechende Special-Angebote des Partners wird CLICKCLICKDRIVE unverzüglich innerhalb von zwei Wochen im CLICKCLICKDRIVE Netzwerk platzieren, soweit nichts anderes vereinbart. CLICKCLICKDRIVE ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Special-Angebote zusätzlich auf anderen Internetseiten und Werbekanälen (z.B. Newslettern), insbesondere auch von Kooperationsunternehmen von CLICKCLICKDRIVE, zu platzieren.

8.3 Im Fall von Änderungen, die den Betrieb des Partners betreffen, und die für die Vertragsabwicklung, auch mit dem Nutzer, relevant sind (z.B. Lieferengpässe), ist der Partner verpflichtet, CLICKCLICKDRIVE unverzüglich schriftlich zu informieren.

CLICKCLICKDRIVE Zusatzbedingungen für den Vertrieb von Gutscheinen

  1.  GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Zusatzbedingungen („Zusatzbedingungen„) regeln die besonderen Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Gutscheinen zur Einlösung beim Partner, die CLICKCLICKDRIVE an Verbraucher und sonstige Nutzer der CLICKCLICKDRIVE-Dienste verkauft.

1.2 Im Übrigen gelten die allgemeinen CLICKCLICKDRIVE Geschäftsbedingungen für Unternehmenspartner („AGB„) sowie ggf. weitere vereinbarte Zusatzbedingungen.

  1.  VERTRAGSGEGENSTAND

2.1. CLICKCLICKDRIVE verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie auf selbst ausgewählten Vertriebswegen Gutscheine in Form von Warengutscheinen über Dienstleistungen des Partners an Verbraucher („Nutzer“) zur privaten Verwendung. Der Gegenstand der Dienstleistungen ist vorab bestimmt und wird im Gutschein angegeben („Fahrschulleistung“); der Verkauf von reinen Wertgutscheinen ohne konkret bezeichnete Fahrschulleistung ist nicht Gegenstand des CLICKCLICKDRIVE-Gutscheinverkaufs. Gegenstand des Gutscheinverkaufs an den jeweiligen Nutzer ist der Verkauf des Rechtes gegen den die Gutscheinleistungen anbietenden Partner auf die Erbringung der im Gutschein angegebenen Fahrschulleistung.

2.2 Der Partner bietet CLICKCLICKDRIVE den Erwerb von Ansprüchen auf seine Dienstleistungen zum Zweck dieses Gutscheinvertriebs an Verbraucher an in dem im Einzelnen festzulegenden Umfang unter den in Ziff. 3 beschriebenen Bedingungen. Diese Angebotsabgabe durch den Partner erfolgt spätestens über das CLICKCLICKDRIVE-Modul zum Online-Verkauf von Gutscheinen („Modul“), über das Partner-Center oder auf anderem Wege schriftlich oder elektronisch. Das Angebot des Partners enthält die im Rahmen der Gutschein-Detailabfrage abgefragten Angaben. Diese sind für die Erstellung des Gutscheins bindend, der Partner sichert CLICKCLICKDRIVE die Richtigkeit der gemachten Angaben, insbesondere der Preise und Nachlässe und sonstiger Bedingungen, zu.

2.3 Mit Annahme dieses Angebots durch CLICKCLICKDRIVE kommen aufschiebend bedingte Verträge zwischen CLICKCLICKDRIVE über die Erbringung der beschriebenen Fahrschulleistungen im zwischen den Parteien vereinbarten Umfang zustande. Aufschiebende Bedingung dieser Verträge ist, dass ein Nutzer den einzelnen Gutschein über die beschriebene Fahrschulleistung kauft und CLICKCLICKDRIVE dem Partner den an den Nutzer vergebenen Gutscheincode übermittelt. Mit Zugang eines Gutscheincodes beim Partner ist der Vertrag über die im Gutschein bezeichnete Fahrschulleistung unbedingt wirksam.

  1.  INHALT UND BEDINGUNGEN DER FAHRSCHULLEISTUNG

Sämtliche Modalitäten in Bezug auf die Fahrschule Dienstleistungen sowie die Gutscheine werden vom Partner und CLICKCLICKDRIVE durch die entsprechenden Angaben im Rahmen der Gutschein-Detailabfrage gem. Ziff. 2.2 abgestimmt und festgelegt. Im Übrigen gelten für die Erbringung der Fahrschule Dienstleistungen die folgenden Bedingungen:

3.1 Der Anspruch auf die Fahrschule Dienstleistungen besteht (i) bei fix terminierten Events oder anderweitigen zeitlichen Vorgaben nur zum angegebenen Zeitraum, (ii) bei Buchungspflicht nur zum vereinbarten Buchungszeitpunkt und (iii) im Übrigen zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Partners.

3.2 Für die Erbringung der Fahrschulleistung gilt ein einheitlicher Leistungsort. Dieser Leistungsort ist die CLICKCLICKDRIVE zuletzt mitgeteilte Anschrift des Geschäftslokals des Partners, soweit nicht vom Partner im Abfragedialog ein abweichender Leistungsort festgelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart wird.

3.3 Existieren allgemeine Bedingungen für die Leistungen des Partners, die über die im Einzelnen angebotenen Fahrschulen Dienstleistungen hinaus generell auf die Leistungen des Partners Anwendung finden, hat der Partner diese CLICKCLICKDRIVE bei der Registrierung für die Teilnahme am CLICKCLICKDRIVE-Gutscheinverkauf mitzuteilen. Änderungen der Bedingungen sind CLICKCLICKDRIVE mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen mitzuteilen. Die geänderten Bedingungen finden erst auf nach dem Inkrafttreten der Änderung von CLICKCLICKDRIVE angekaufte Ansprüche auf Fahrschulen Dienstleistungen Anwendung.

  1.  VERTRIEB DER ANSPRÜCHE AUF FAHRSCHULEN DIENSTLEISTUNGEN DURCH CLICKCLICKDRIVE UND LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DEN PARTNER

4.1 CLICKCLICKDRIVE ist berechtigt, die vereinbarte Fahrschulleistung zu verbriefen, an Nutzer weiterzuverkaufen und abzutreten. Der Vertrieb erfolgt über die von CLICKCLICKDRIVE nach eigenem Ermessen genutzten Vertriebswege, insbesondere über die CLICKCLICKDRIVE-Website. Gegenstand des Vertrages zwischen CLICKCLICKDRIVE und Nutzer ist ausschließlich der durch Abschluss des Vertrages zwischen CLICKCLICKDRIVE und Partner erworbene Anspruch auf Erbringung der Fahrschulleistung.

4.2 Schuldner der an Nutzer übertragenen Ansprüche auf die Fahrschulleistung ist ausschließlich der Partner. Der Partner gewährleistet die ordnungsgemäße Einlösung sowie seine Leistungserbringung hinsichtlich der von CLICKCLICKDRIVE verkauften Gutscheine, vorausgesetzt, (i) der Nutzer legt den Gutschein dem Partner innerhalb der auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitsdauer und vor Abschluss des Vertrages mit dem Partner über die im Gutschein angegebenen Leistungen vor, und (ii) der Nutzer hält die im Gutschein und angegebenen Bedingungen ein und erfüllt die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere etwaige Buchungsvoraussetzungen.

4.3 Der Partner stellt CLICKCLICKDRIVE von allen Ansprüchen der Nutzer auf Erbringung der Fahrschulleistung oder aus Nicht- oder Schlechterfüllung der Fahrschule Dienstleistungen frei. Dies gilt nicht für durch Verschulden von CLICKCLICKDRIVE entstandene Ansprüche von Nutzern.

4.4 Der Partner hat bei Auswahl, Angebot und Erbringung der Partner-Leistungen und im Rahmen der Informationen, die er CLICKCLICKDRIVE zum Angebot über die Fahrschulleistung übermittelt, alle für ihn geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zu beachten und darf keine Rechte Dritter verletzen, insb. gem. Ziff. 5 der AGB.

4.5 Im Fall von Änderungen, die den Betrieb des Partners betreffen, und die für die Vertragsabwicklung, auch mit dem Nutzer, relevant sind, ist der Partner verpflichtet, CLICKCLICKDRIVE unverzüglich schriftlich zu informieren.

4.6 Der Partner wird es während des Einlösezeitraums eines Gutscheins unterlassen, die im Gutschein verbrieften Fahrschulen Dienstleistungen anderweitig zu für den Nutzer günstigeren Konditionen anzubieten.

  1.  VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT UND ABRECHNUNG

5.1 Für jeden durch CLICKCLICKDRIVE vom Partner bezogenen Anspruch auf Fahrschulleistung schuldet CLICKCLICKDRIVE dem Partner eine Vergütung in Höhe des vom Partner im Abfragedialog mitgeteilten empfohlenen Endverbraucher Nettopreises (d.h. der Gutscheinverkaufspreis bezüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer) abzüglich eines mit dem Partner vereinbarten Abschlags von dem empfohlenen Endverbraucher Nettopreises. Die Vergütung mindert sich bei einer Fahrschulleistung, über die ein Gutschein nicht bis zum Ablauf der Gutscheingültigkeitsdauer eingelöst wird, auf EUR 1,00.

5.2 Der Vergütungsanspruch des Partners entfällt, wenn der Gutschein trotz Vorlage während der Gültigkeitsdauer und Einhaltung der Gutscheinbedingungen i.S.v. Ziff. 4.2 vom Partner nicht eingelöst wird, es sei denn, der Nutzer hat die Nichteinlösung zu vertreten.

5.3 Die Gutscheineinlösung erfolgt durch den Nutzer durch Vorlage des Gutscheins beim Partner vor Inanspruchnahme der Fahrschulleistung. Der Partner ist verpflichtet, CLICKCLICKDRIVE jede Gutscheineinlösung unter Angabe des Gutscheincodes unverzüglich, jedoch spätestens am auf den Einlösetag folgenden Werktag über die von CLICKCLICKDRIVE zur Verfügung gestellten Einlöseschnittstelle mitzuteilen. Eine Mitteilung der Einlösung in anderer Weise, z.B. per Post, Fax oder E-Mail bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CLICKCLICKDRIVE.

5.4 Die von CLICKCLICKDRIVE für einen vom Vertragspartner bezogenen Anspruch auf Fahrschulleistung geschuldete Vergütung wird nach Ende des Kalendermonats zur Zahlung fällig, in dem die Gutscheineinlösung erfolgt und der Partner CLICKCLICKDRIVE hierüber ordnungsgemäß gem. Ziff. 5.3 informiert.

5.5 Die Abrechnung der von CLICKCLICKDRIVE an den Partner zu zahlenden Vergütung erfolgt im Gutschriftverfahren. CLICKCLICKDRIVE rechnet über die Ankäufe der Ansprüche auf Fahrschulen Dienstleistungen monatlich über die fälligen Vergütungen ab und erstellt über die dem Partner geschuldete Vergütung monatlich Gutschriften gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG.

  1.  GUTSCHEINAUSSTELLUNG UND –GESTALTUNG

6.1 Der Partner gestattet CLICKCLICKDRIVE, für die vom Partner eingeräumten Ansprüche auf Fahrschulleistung Gutscheine zu erstellen („Verbriefungsrecht“). Die Gutscheine enthalten

(a) eine Beschreibung des Gegenstand der Fahrschulleistung,

(b) die Gültigkeitsdauer des Gutscheins,

(c) einen Leistungsort,

(d) etwaige Buchungserfordernisse oder sonstige Voraussetzungen für die Einlösung des Gutscheins,

(e) eine an CLICKCLICKDRIVE vom Partner bei der Registrierung für die Teilnahme am CLICKCLICKDRIVE-Gutscheinverkauf mitzuteilende Kurzbeschreibung des Vertragspartners und seines allgemeinen Angebotes,

(f) Hinweis auf sonstige Gutscheinbedingungen des Partners,

(g) den Gutscheincode.

Der Partner gestattet CLICKCLICKDRIVE die Verwendung seines Namens und etwaiger Logos, Marken und sonstiger Rechte zur Erstellung und Bewerbung der Gutscheine.

6.2 Weitere Inhalte des Gutscheins, die den mit dem Partner vereinbarten Bedingungen nicht widersprechen dürfen und die grafische Gestaltung der Gutscheine werden von CLICKCLICKDRIVE nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Partners festgelegt. CLICKCLICKDRIVE ist berechtigt, auf den Gutscheinen in deutlich sichtbarer Weise und unter Verwendung des CLICKCLICKDRIVE Logos auf den Vertrieb durch CLICKCLICKDRIVE hinzuweisen.

  1.  GUTSCHEINEINLÖSUNG

Die Gutscheineinlösung erfolgt durch den Nutzer durch Vorlage des Gutscheins beim Partner vor Inanspruchnahme der Fahrschulleistung. Der Partner ist verpflichtet, CLICKCLICKDRIVE jede Gutscheineinlösung unter Angabe des Gutscheincodes unverzüglich, jedoch spätestens am auf den Einlösetag folgenden Werktag über die von CLICKCLICKDRIVE zur Verfügung gestellten Einlöseschnittstelle mitzuteilen. Eine Mitteilung der Einlösung in anderer Weise, z.B. per Post, Fax oder E-Mail bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CLICKCLICKDRIVE. Die Mitteilung der Einlösung und des Gutscheincodes sind gem. Ziff. 5.3 maßgebend für die Fälligkeit  der von CLICKCLICKDRIVE an den Partner geschuldeten Vergütung und werden von CLICKCLICKDRIVE der Abrechnung der Vergütung zugrunde gelegt.

Fahrschule in Deutschland schnell finden mit ClickClickDrive