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Frage: 2.2.12-105

3 Punkte

Klasse: B L T

Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

Wähle eine oder mehrere richtige Antworten aus
  • A. In Gewerbegebieten
  • B. In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
  • C. In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen

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Korrekte Antwort

  • A. In Gewerbegebieten
  • B. In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
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Kommentar

Das Parken eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t ist in Gewerbe- und Wohngebieten mit entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Innerhalb geschlossener Ortschaften und in Sondergebieten, die der Erholung dienen, ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten.

Halten und Parken

Kapitel 2.2.12

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