Frage: 2.6.02-101
3 Punkte
Klasse:
B
Wegen "Tieferlegung" Ihres Pkw ist eine Begutachtung erforderlich. Wann muss diese erfolgen?
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Kommentar
Das Tieferlegen eines Pkws ist eine abnahmepflichtige Änderung, weil Veränderungen am Fahrwerk vorgenommen wurden. Daher muss die Begutachtung unverzüglich erfolgen. Sie müssen das Gutachten oder die Bestätigung immer mitführen und gegebenenfalls diese technische Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I, den Fahrzeugschein, eintragen lassen.