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Frage: 2.6.04-311

3 Punkte

Klasse: C C1 C1E

Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?

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Für Fahrzeugführer

  • A. - von Lkws oder Lastzügen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t grundsätzlich
  • B. - von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t
  • C. - von Kraftfahrzeugen - einschließlich Anhänger - mit einer zulässigen Zuggesamtmasse bis zu 2,8 t

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Korrekte Antwort

  • A. - von Lkws oder Lastzügen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t grundsätzlich
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Kommentar

Für Fahrzeugführer die gewerbliche Güter befördern gelten grundsätzlich Lenk- und Ruhezeiten sowohl für LKW als auch Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8t.

Lenk- und Ruhezeiten

Kapitel 2.6.04

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