Frage: 2.6.06-306
3 Punkte
Klasse:
CE
Sie stellen ein Sattelkraftfahrzeug mit 5 Achsen zusammen (kein kombinierter Verkehr). Folgende Fahrzeugdaten sind Ihnen bekannt: zulässige Gesamtmasse (Zugmaschine) = 25 t zulässige Gesamtmasse (Sattelanhänger) = 34 t Sattel-/Aufliegelast (Zugmaschine) = 16 t Sattel-/Aufliegelast (Sattelanhänger) = 16 t
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Kommentar
Der Betrieb dieser Kombi ist zulässig, wenn du auf mindestens 3 t Nutzlast verzichtest, denn die Gesamtlast beträgt 43 t. (34 t + 25 t - 16 t = 43 t.)