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Frage: 2.6.06-306

3 Punkte

Klasse: CE

Sie stellen ein Sattelkraftfahrzeug mit 5 Achsen zusammen (kein kombinierter Verkehr). Folgende Fahrzeugdaten sind Ihnen bekannt: zulässige Gesamtmasse (Zugmaschine) = 25 t zulässige Gesamtmasse (Sattelanhänger) = 34 t Sattel-/Aufliegelast (Zugmaschine) = 16 t Sattel-/Aufliegelast (Sattelanhänger) = 16 t

Wähle eine oder mehrere richtige Antworten aus

Der Betrieb dieser Kombination ist

  • A. - zulässig, wenn Sie auf mindestens 3 t Nutzlast verzichten
  • B. - zulässig, auch wenn der Sattelanhänger mit 34 t voll ausgelastet ist
  • C. - in keinem Fall zulässig

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Korrekte Antwort

  • A. - zulässig, wenn Sie auf mindestens 3 t Nutzlast verzichten
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Kommentar

Der Betrieb dieser Kombi ist zulässig, wenn du auf mindestens 3 t Nutzlast verzichtest, denn die Gesamtlast beträgt 43 t. (34 t + 25 t - 16 t = 43 t.)

Abmessungen, Gewichte und Geschwindigkeitsbegrenzer

Kapitel 2.6.06

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