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Frage: 2.2.23-053

2 Punkte

Klasse: A A1 A2 B L T

Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden?

Wähle eine oder mehrere richtige Antworten aus

Eine Änderung

  • A. - meines Wohnsitzes
  • B. - meines Namens
  • C. - meiner Haftpflichtversicherung

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Korrekte Antwort

  • A. - meines Wohnsitzes
  • B. - meines Namens
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Kommentar

Wenn Sie Ihren Namen oder Ihren Wohnort ändern, müssen Sie das der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Änderung Ihrer Haftpflichtversicherung müssen Sie jedoch nicht melden.

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Kapitel 2.2.23

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