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Frage: 2.2.23-033

2 Punkte

Klasse: A A1 A2 B L T

Sie haben Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft. Der Käufer hat bezahlt. Was müssen Sie tun?

Wähle eine oder mehrere richtige Antworten aus
  • A. Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen
  • B. Dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis) gegen Empfangsbestätigung aushändigen
  • C. Die Prüfplakette vom amtlichen Kennzeichen entfernen

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Korrekte Antwort

  • A. Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen
  • B. Dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis) gegen Empfangsbestätigung aushändigen
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Kommentar

Wenn Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft und die Bezahlung erhalten haben, gehen Sie so vor: 1. Sie händigen dem neuen Fahrzeugeigentümer alle Fahrzeugpapiere gegen eine Empfangsbestätigung aus. 2. Sie melden der Zulassungsstelle den Namen und die Adresse des Fahrzeugkäufers. Auf diese Weise schützen Sie sich vor unberechtigten Ansprüchen, die durch Verkehrsverstöße seitens des neuen Besitzers entstehen könnten. 3. Die Prüfplakette verbleibt am Fahrzeug.

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Kapitel 2.2.23

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