Frage: 2.8.01-013
2 Punkte
Klasse:
A
A1
A2
B
Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?
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Kommentar
Die Probezeit für Fahranfänger beträgt 2 Jahre. Während dieser Zeit gelten sehr strenge Strafen aus dem Bußgeldkatalog. Wenn du innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst wird ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet. Solltest du dieser behördlichen Aufforderung nicht nachkommen, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.