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Frage: 2.8.01-013

2 Punkte

Klasse: A A1 A2 B

Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?

Wähle eine oder mehrere richtige Antworten aus
  • A. Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis
  • B. Mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre
  • C. Mit einer Anordnung für ein Fahreignungsseminar

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Korrekte Antwort

  • A. Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis
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Kommentar

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt 2 Jahre. Während dieser Zeit gelten sehr strenge Strafen aus dem Bußgeldkatalog. Wenn du innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst wird ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet. Solltest du dieser behördlichen Aufforderung nicht nachkommen, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Eignung und Befähigung von Kraftfahrern

Kapitel 2.8.01

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