Frage: 2.8.01-014
3 Punkte
Klasse:
A
A1
A2
AM
B
L
T
Ein Fahrerlaubnisbewerber übt das praktische Fahren ohne Fahrlehrer im öffentlichen Verkehrsraum. Womit muss er rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird?
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Kommentar
Als Fahrerlaubnisbewerber darfst du auf keinen Fall ohne Fahrlehrer im öffentliche Verkehr üben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Polizei kann eine Überprüfung der Fahreignung anordnen. So riskiert du als Fahrerlaubnisbewerber, jemals einen Führerschein zu bekommen.