Fahrschule gründen – Mit diesen Investitionen musst du rechnen

Wer gerne Auto fährt und sich für einen guten Fahrer hält, spielt womöglich mit der Idee, eine eigene Fahrschule zu gründen. Die Eröffnung einer eigenen Fahrschule ist allerdings mit einigen Anforderungen verbunden, die es zu erfüllen gilt. Zudem müssen einige Investitionen getätigt werden, ohne die eine Gründung nicht möglich ist.

Fahrschule Gründen – Quelle: Pexels

Diese Kosten fallen bei der Gründung an

Eine Unternehmensgründung ist mit gewissen Kosten verbunden. Das gilt vor allem für Unternehmen, die einen eigenen Laden eröffnen müssen. Wer eine Fahrschule gründen möchte, sollte die folgenden Faktoren berücksichtigen, da sie großen Einfluss auf die entstehenden Kosten haben:

  • Wahl der Rechtsform
  • Erstellung eines Businessplans
  • Miete für die Geschäftsräume
  • Ausgaben für die Lehrfahrzeuge
  • Abschluss erforderlicher Versicherungen
  • Ausgaben für Marketing

Der Businessplan spielt eine wichtige Rolle, da er einen Überblick über sämtliche Ausgaben verschafft. Er erleichtert zudem die Aufnahme von Fremdkapital, sodass sich die Chancen auf ein Firmenkredit zur Finanzierung der Fahrschule erhöhen. Daher kann es Sinn machen, sich von einem Experten beraten zu lassen, auch wenn dies entsprechende Kosten nach sich zieht. Eine Fahrschule benötigt mindestens ein Fahrschulauto. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 20.000 bis 40.000 Euro. Lizenzen und Genehmigungen für den Grundlehrgang schlagen mit 14.000 bis 17.000 Euro zu Buche. Wenn sämtliche weiteren Kostenblöcke berücksichtigt werden, müssen Gründer einer Fahrschule mit Gesamtkosten in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro rechnen. 

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hat großen Einfluss auf die anfallenden Gründungskosten. Grund hierfür ist, dass es verschiedene Rechtsformen gibt, die mit unterschiedlichen Anforderungen sowie Kosten einhergehen. Besonders günstig und unkompliziert ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Angehende Fahrlehrer benötigen in diesem Fall kein Eigenkapital und auch die Buchhaltung ist einfacher zu erledigen als bei anderen Rechtsformen. Nachteilhaft ist allerdings, dass du mit deinem privaten Vermögen haften musst. Soll die Fahrschule gemeinsam mit anderen Fahrlehrern gegründet werden, macht die Gründung als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Sinn. Auch die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) stellt eine Option dar. Diese lässt sich bereits mit einem Euro als Startkapital gründen, geht allerdings mit der Pflicht zur Bildung von Rücklagen einher. Wenn es sich um eine größere Fahrschule handelt, deren Kapitalbedarf höher ausfällt, lohnt sich womöglich die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Ein großer Vorteil besteht darin, dass du nicht mehr mit deinem Privatvermögen haftest, sondern nur noch mit dem Firmenvermögen. Allerdings musst du 25.000 Euro als Stammkapital einbringen. Zudem geht die Buchhaltung mit einem größeren Aufwand einher, was sich negativ auf die anfallenden Kosten auswirkt.  

Auswirkungen der Standortwahl

Fahrlehrer müssen in Geschäftsräume investieren, in denen Fahrschülern die theoretischen Grundlagen beigebracht werden. Daher spielt der Standort eine wesentliche Rolle, wenn es um die Berechnung der Kosten geht. Dieser ist zudem mitentscheidend darüber, ob die Fahrschule ausreichend Einnahmen erwirtschaftet, um die Kosten zu decken. Die Durchführung einer professionellen Standortanalyse hilft dabei, den richtigen Ort für die Fahrschule zu finden. Dabei sollte vor allem auf die folgenden Faktoren geachtet werden:

  • Wie viele Fahrschulen sind bereits in der Gegend aktiv
  • Wie sieht das Angebot der Konkurrenz aus
  • Wie groß fällt der Einzugsbereich aus

Im Einzugsbereich sollten ausreichend Eltern sowie Teenager leben, da diese zur Hauptkundschaft von Fahrschulen gehören.