Fahrschule und Mehrwertsteuer - Quelle : Pexels
Fahrschule und Mehrwertsteuer - Quelle : Pexels

Fahrschule : Keine MwSt-Befreiung – Urteil des höchsten Gerichts

März 2019.

Zahlung von Mehrwertsteuer durch Fahrschüler rechtens

Lange wurden Fahrschulinhaber und Fahrschüler bei der Frage, ob die Dienstleistungen einer Fahrschule der Mehrwertsteuer unterliegen, im Unklaren gelassen. In einem Gerichtsprozess sollte eine endgültige Lösung dafür gefunden werden. 

Sie stellt sich deshalb, weil die Kläger der Ansicht waren, dass die Fahrschulen einen Bildungsauftrag erfüllen. Der Führerschein ist inzwischen fester Bestandteil des Alltags geworden, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Immer weniger Menschen möchten auf die hohe Mobilität, die ein Auto oder ein Motorrad bietet, verzichten. In manchen Berufen ist der Führerschein kaum wegzudenken – sei es in der Pflege, Logistik oder Personenbeförderung.  

Unternehmen legen jedoch auch in anderen Bereichen Wert auf Mitarbeiter mit einem Führerschein, die beispielsweise Kurierfahrten durchführen oder benötigte Ersatzteile bzw. Arbeitsmittel beschaffen. 

Da die Fahrschule eine Ausbildung durch einen Lehrer im theoretischen und im praktischen Bereich beinhaltet, sahen die Kläger sowohl den Bildungsauftrag selbst als auch dessen Notwendigkeit bestätigt.

Befreiung vom Bildungsauftrag der Schulen und Universitäten

Da Schulen und Universitäten in Bezug auf ihre Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind, forderten die Kläger dieses Recht auch für die Fahrschulen ein. Sie sind der Ansicht, dass auch die Dienstleistungen der Fahrschulen in diesen Bildungsauftrag einbezogen werden sollten. In Folge würde die Zahlung der Umsatzsteuer wegfallen.

Fahrschule und Mehrwertsteuer - Quelle : Pexels
Fahrschule und Mehrwertsteuer – Quelle : Pexels

Vorteile durch den Wegfall der Umsatzsteuer für die Dienstleistung der Fahrschulen

Für den Inhaber einer Fahrschule ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Der Fahrschüler zahlt die Rechnung inklusive der Mehrwertsteuer. Der Inhaber der Fahrschule vereinnahmt die Zahlung und führt sie an das Finanzamt ab. Dies verursacht einen bürokratischen Aufwand, da alle Zahlungen ganz genau deklariert werden müssen. Darüber hinaus erhöhen sich die Kosten für die Fahrstunden, wenn die Fahrschüler Mehrwertsteuer auf die Rechnung zahlen müssen. Wäre der Fahrschulunterricht von der Mehrwertsteuer befreit, könnten die Dienstleistungen günstiger angeboten werden. Davon profitieren beide Seiten. Der Fahrschüler braucht nicht so viel Geld in seine Fahrausbildung zu investieren und der Fahrlehrer hat einen geringeren bürokratischen Aufwand.

Urteil über mehrere Instanzen

Das Urteil zog sich aufgrund von Revisionen über mehrere Instanzen. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Gerichte mussten die Inhaber der Fahrschulen insgesamt fünf Jahre warten, bis sie Klarheit bekamen. Das Urteil besagt, dass Fahrschulen Mehrwertsteuer zahlen müssen. Diese Entscheidung begründete das Gericht folgendermaßen:

  1. Fahrschulen sind nicht gleichbedeutend mit Schulen und Universitäten
  2. Der Unterricht an Fahrschulen ist zu speziell, als dass ein allgemeiner Bildungsauftrag gegeben wäre.
  3. Die Bandbreite des Wissens ist zu gering.

Das Urteil hat für die Fahrschulen zur Folge, dass künftig Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Fahrschulen, die die Zahlung aufgrund einer Aussetzung in Erwartung des Urteils nicht gezahlt haben, müssen für die strafbefangenen Jahre eine Nachzahlung leisten. Davon können unter Umständen auch die Fahrschüler betroffen sein. 

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