Der Führerschein steht ab dem 16. Lebensjahr auf der Wunschliste von Jugendlichen ganz oben. In Deutschland können Jugendliche, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, mit der Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins beginnen. Dies trifft aber nur auf die theoretische Ausbildung zu. Mit dem Beginn der Fahrstunden muss das 17. Lebensjahr vollendet sein. Möchtest Du den Führerschein möglichst schnell erwerben, schließt Du die Theorie vor Deinem 17. Geburtstag ab. Dann kannst Du nach diesem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen und hältst den Führerschein einige Wochen später in der Hand. Du darfst in Deutschland ein Fahrzeug steuern, bevor Du volljährig wirst. Allerdings ist es nicht erlaubt, dass Du allein in dem Fahrzeug sitzt. Du brauchst eine Begleitung, die sich für das „begleitete Fahren“ qualifiziert hat. In der Regel sind dies die Eltern. Aber auch ältere Geschwister, Freunde der Familie, Großeltern oder andere Verwandte kommen für das begleitete Fahren infrage. An die Person, die Dich während Deiner Fahrten begleitet, werden Anforderungen gestellt. Dies bedeutet, dass nicht jeder gemeinsam mit einem Fahranfänger unterwegs sein darf. Auch an die Begleitperson werden Anforderungen gestellt.
Mindestalter der Begleitperson für begleitetes Fahren
Für das begleitete Fahren musst Du eine Person auswählen, die mindestens 30 Jahre alt ist. Und es gelten noch weitere Voraussetzungen. Deine Fahrbegleitung muss nachweisen, dass sie mindestens drei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 ist. Alternativ wird auch der Führerschein der Klasse B akzeptiert. Auch die Punkte in Flensburg zählen. Nach der neuen Regelung ist eine Fahrbegleitung nur möglich, wenn nicht mehr als ein Punkt in Flensburg registriert ist. Grund dafür ist, dass die Fahrbegleitung im Straßenverkehr umsichtig unterwegs sein sollte. Zu viele Punkte sprechen dagegen. Bußgeldverfahren, die gegen die Fahrbegleitung anhängig sind, wirken sich hingegen nicht negativ aus. Diese Regelung ist bundesweit einheitlich.
Antragstellung und namentliche Nennung der Personen
Du darfst Dir für die Fahrbegleitung mehrere Personen aussuchen. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die Anzahl der Personen, die als Fahrbegleitung genannt werden, begrenzt ist. Allerdings muss die Person mit der Fahrbegleitung einverstanden sein. Wenn Du Deinen Führerschein erhalten hast, stellst Du einen Antrag auf Fahrbegleitung. In diesem Antrag führst Du alle Personen auf, die Du als Fahrbegleitung benennen möchtest. Die Behörde prüft, ob die genannten Personen infrage kommen, und stellt das Dokument entsprechend aus. Theoretisch ist es möglich, dass Du jederzeit weitere Personen benennst. Da dies jedoch erneut mit bürokratischem Aufwand verbunden ist, solltest Du bereits nach dem Erhalt des Führerscheins überlegen, mit dem Du auf der Straße fahren möchtest.
Nach der Ausstellung des Formulars dürfen Dich nur die aufgeführten Personen begleiten. Andere, zufällig ausgewählte Personen sind nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Person alle Kriterien erfüllen würde. Da eine Überprüfung von Amts wegen notwendig ist, muss die Person in dem Formular für das begleitete Fahren eingetragen sein.
Weitere Voraussetzungen für das begleitete Fahren
Wenn Du mit einer Fahrbegleitung im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist, hast Du Deinen Führerschein bereits bestanden. Die Fahrbegleitung übernimmt somit nicht den Job eines Fahrlehrers. Dies bedeutet, dass Dein Begleiter nicht in den Straßenverkehr eingreifen darf. Einem Fahrlehrer ist dies gestattet. Ein Fahrschulauto ist dafür ausgelegt. Dein Fahrbegleiter darf Dir nicht in das Lenkrad greifen oder sonstige Handlung ausführen, die Dich während der Fahrt behindern würden. Erlaubt ist, dass er Dir Tipps gibt. Mit zunehmender Erfahrung wird dies jedoch gar nicht mehr notwendig sein.
Die Promillegrenze für den Fahrbegleiter
Normalerweise ist das Führen eines Fahrzeugs in Deutschland mit einem maximalen Alkoholwert von 0,5 Promille gestattet. Dies gilt jedoch nicht für das begleitete Fahren. Dein Begleiter darf gar keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn er neben Dir am Steuer sitzt. Gleiches gilt selbstverständlich für Dich. Natürlich ist es auch untersagt, einen jungen Fahrer unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Rauschmitteln zu begleiten. Solltest Du mit einem Begleiter unterwegs sein, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat das auch für Dich Konsequenzen, die im schlimmsten Falle mit dem Entzug des Führerscheins geahndet werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du selbst darauf achtest, von dem Du Dich während Deiner Fahrt begleiten lässt.
Vorbereitungsveranstaltung für Fahrbegleiter
Als die Gesetzesänderungen zur Fahrbegleitung auf den Weg gebracht wurden, war ursprünglich die Teilnahme an einer Vorbereitungs- und Informationsveranstaltung für Fahrbegleiter verpflichtend vorgesehen. Dies wurde mittlerweile geändert. Die Informationsveranstaltungen werden von den Behörden angeboten. Ein Besuch wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem für Fahrbegleiter, die bislang in dieser Funktion noch nicht tätig waren.
Vorweisen des Führerscheins
Deinen Führerschein musst Du während jeder Fahrt mit dem Auto vorweisen. Solltest Du ihn vergessen, kannst Du ihn innerhalb von sieben Tagen bei der Behörde vorweisen. Dies ist aber mit einem Bußgeld belegt. Dank der digitalen Vernetzung können die Beamten bereits vor Ort feststellen, ob Du einen Führerschein besitzt. Dennoch bist Du verpflichtet, das Original bei der Behörde vorzuzeigen und das Bußgeld zu zahlen.
Auch Dein Fahrbegleiter ist verpflichtet, seinen Führerschein mit sich zu führen. Solltest Du in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten, ist es Vorschrift, dass auch Dein Begleiter den Führerschein mit sich führt und vorzeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat auch Dein Begleiter den Führerschein binnen sieben Tagen bei der Behörde vorzulegen und das anfallende Bußgeld zu zahlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sowohl Du als auch Dein Begleiter alle erforderlichen Unterlagen während der Fahrt mit sich führt und vorweisen kann. Dies erspart Ärger bei einer Verkehrskontrolle und auch Geld.
Begleitetes Fahren – darf die Begleitperson hinten sitzen?
Der Platz, auf dem die Begleitperson im Fahrzeug sitzt, ist vonseiten der Behörden nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass jeder Sitz im Fahrzeug möglich ist. Solltest Du mit einem SUV oder einem Van fahren, der mehr als fünf Sitze hat, ist es sogar möglich, dass Deine Begleitperson in der dritten Sitzreihe Platz nimmt. Aus rechtlicher Sicht hast Du nichts zu befürchten. Du solltest jedoch berücksichtigen, dass die Begleitperson im Auto mitfährt, um Deine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Wenn Du Deinen Führerschein gerade erst bestanden hast, verfügst Du noch nicht über sehr viel Erfahrung. Der Begleiter kann Dir Tipps geben und in anspruchsvollen Situationen dafür sorgen, dass Du die Ruhe bewahrst. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn der Begleiter während der Fahrt neben Dir sitzt. Dies sollte zumindest bei den ersten Fahrten der Fall sein. Auch der Platz hinter dem Beifahrer ist für die Kommunikation positiv. Dass der Begleiter in größeren Fahrzeugen auf einem der hintersten Sitze Platz nimmt, sollte aus Gründen der Sicherheit vermieden werden.
Begleitetes Fahren im Ausland ?
Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Vorschriften für den Erwerb des Führerscheins. Die einzelnen Länder haben ihre eigenen Gesetze. Dies gilt auch für das begleitete Fahren. Wenn Du Deinen 18. Geburtstag gefeiert hast, ist Dein Führerschein ohne Einschränkungen in allen europäischen Ländern gültig. Dies gilt auch für die Schweiz oder für Norwegen, obwohl die Länder nicht Mitglied der EU sind. Vor Deinem 18. Geburtstag verfügst Du nach deutschem Recht nur über einen eingeschränkten Führerschein. Dies gilt auch für Länder wie die Schweiz, in denen Jugendliche bereits vor ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen. Für Dich gilt deutsches Recht, und deshalb ist Dein Führerschein im Ausland erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Die einzige Ausnahme ist Österreich. Dort darfst Du mit Deiner Begleitung auch schon vor dem 18. Lebensjahr im öffentlichen Straßenverkehr ein Auto fahren.
Begleitetes Fahren – die Versicherung
Ein Fahrzeug darf nur mit einer Haftpflichtversicherung auf der Straße bewegt werden. Wird die Versicherung nicht gezahlt, kann die Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen. Jede Versicherung unterliegt bestimmten Bedingungen, die im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Da Du vor dem Eintreten der Volljährigkeit keine eigene Versicherung für ein Fahrzeug abschließen darfst, wurde es sicher von Deinen Eltern, von den Großeltern oder von einem anderen Verwandten versichert. Das begleitete Fahren ist nicht mit jedem Fahrzeug möglich. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, bevor die erste Fahrt mit dem Auto unternommen wird.
Fahrer unter 25 Jahren wurden ausgeschlossen
Seit vielen Jahren ist es Versicherungsnehmern möglich, Einzelheiten ihrer Verträge individuell zu definieren. So gibt es Preisnachlässe, wenn das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück oder in einer Garage abgestellt wird. Auch der Ausschluss von Fahrern, die das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, führt zu einem Rabatt. Der Hintergrund liegt darin, dass junge Fahrer Statistiken zur Folge mehr Unfälle verursachen als Fahrer, die bereits ein höheres Lebensalter erreicht haben. Sollten die Vertragsbedingungen für das Auto, mit dem Du fahren möchtest, einen Ausschluss junger Fahrer beinhalten, darfst Du mit dem Auto nicht fahren. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Du das 18. Lebensjahr vollendet hast und auf das begleitete Fahren nicht mehr angewiesen bist. Bringe deshalb zusammen mit dem Vertragsnehmer in Erfahrung, welche Bedingungen vereinbart wurden. Es ist möglich die Vertragsbedingungen zu ändern und Dir so das Fahren mit dem gewünschten Auto zu ermöglichen.
Versicherung in Kenntnis setzen
Auch wenn junge Fahrer nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden, ist es wichtig, die Versicherung von der Absicht des begleiteten Fahrens in Kenntnis zu setzen. Viele Versicherer legen in ihren AGB fest, dass begleitetes Fahren vor der ersten Fahrt angemeldet werden muss. Da es sich um junge Fahranfänger handelt, besteht in den Augen der Versicherung ein erhöhtes Risiko, dass sich ein Unfall ereignen könnte. Dieser würde die Versicherung mit Kosten belasten. Aus diesem Grund kann das begleitete Fahren bei einigen Versicherungen eine Erhöhung der zu zahlenden Versicherungsprämie zur Folge haben. In jedem Fall ist es ratsam, der Versicherung das begleitete Fahren zu melden oder sich zumindest über die geltenden AGB zu informieren. Sollten junge Fahrer ausgeschlossen sein, wäre das Fahrzeug im Falle eines Unfalls nicht versichert. Die Kosten müsste in diesem Fall der Fahrzeughalter tragen. Informiere Dich gemeinsam mit dem Fahrzeughalter vor dem Antritt der ersten Fahrt, ob der Versicherungstarif Dir das Führen des gewünschten Fahrzeugs erlaubt. Fahrzeughalter und Fahrbegleiter müssen nicht ein und dieselbe Person sein. Wichtig ist, dass alle Regeln, die für das begleitete Fahren gelten, eingehalten werden. Dies gilt für Dich, für den Fahrbegleiter und für den Fahrzeughalter. Dann werdet Ihr bei einer möglichen Verkehrskontrolle keine Probleme bekommen, und das Fahren wird Dir von Anfang an Freude bereiten.
Begleitetes Fahren – die Kosten ?
Das begleitete Fahren ist nur möglich, wenn Du einen entsprechenden Antrag bei der für Deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt hast. Es ist erforderlich, dass Du bei diesem Antrag persönlich in der Behörde vorsprichst. Zuständig ist die Behörde, in der Du Deinen Hauptwohnsitz unterhältst. Solltest Du beispielsweise Student sein, kannst Du den Antrag in Ausnahmefällen auch an Deinem Studienort stellen. Voraussetzung ist, dass die Behörde Deines Hauptwohnsitzes ihr Einverständnis erklärt. Du musst den Antrag demnach begründen.
Für die erfolgreiche Antragstellung für das Dokument, das Du für das begleitete Fahren benötigst, sind einige Unterlagen erforderlich. Unter anderem benötigst Du Deinen Personalausweis oder Deinen Pass. Auch Dein Führerschein, ein aktueller Sehtest und eine Bescheinigung für die erfolgreiche Absolvierung des Kurses für die „Erste Hilfe“ sind erforderlich. Wenn Du nach dem Bestehen des Führerscheins den Antrag auf das begleitete Fahren stellst, kannst Du die Dokumente verwenden, die Du bei der Führerscheinprüfung nachgewiesen hast. Diese sind eine Zeitlang gültig.
Auch die Begleitperson muss Unterlagen beifügen. Dabei handelt es sich um eine Kopie des Personalausweises, aber auch um die wichtige Unterschrift unter dem Formular. Mit dieser Unterschrift bestätigt die Person, dass sie bereit ist, den Fahrer zu begleiten.
Die Kosten für den Antrag werden von der Behörde festgelegt und können entsprechend angepasst werden. Sie liegen derzeit bei 51,10 EUR für das Formular. Für jeden Fahrer, der eingetragen werden soll, werden 5,10 EUR fällig. (Stand:2019) Wenn Du 18 Jahre alt geworden bist, darfst Du allein fahren. Das Formular verliert seine Gültigkeit.
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