Parkvorschriften

Parkvorschriften

In diesem Artikel gehen wir ausführlich auf die Parkvorschriften in Deutschland ein. Weitere  Informationen zu allen Parkschildern und Vorgehensweisen beim Parken findest du auch in unseren vorherigen Artikeln. 

In Deutschland gilt ein Fahrzeug als „geparkt“, wenn du es verlässt oder länger als 3 Minuten hältst/stehst, außer beim aktiven Aus- und Einsteigen von Passagieren oder beim Be- oder Entladen.

In folgenden Fällen darfst du nicht parken:

innerhalb von 5 Metern vor und nach einer Kreuzung

vor Ein- und Ausfahrten, und das auch auf der anderen Straßenseite, wenn die Fahrbahn zu schmal ist, dass Fahrzeuge ansonsten die Ein- oder Ausfahrt nicht nutzen könnten

wenn das Parken die Benutzung gekennzeichneter Parkplätze behindern würde

Bus- oder Straßenbahnhaltestelle

innerhalb von 15 Metern zu beiden Seiten einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle mit dem Hinweisschild „Bus- oder Straßenbahnhaltestelle“

Andreaskreuzes

innerhalb von 50 Metern zu beiden Seiten eines Andreaskreuzes außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerhalb von 5 Metern innerhalb geschlossener Ortschaften

auf einer Vorrangstraße außerhalb geschlossener Ortschaften

vor einem abgesenkten Bordstein oder einer Rollstuhlrampe

neben einer Verkehrsinsel oder einem Mittelstreifen

straßenseitig neben einem anderen geparkten Fahrzeug („in zweiter Reihe“)

auf einem markierten Radweg

Parkverbotsschild

Überall, wo ein Parkverbotsschild auf deiner Straßenseite steht

In folgenden Fällen darfst du (am Straßenrand) nicht anhalten oder stehen bleiben:

auf schmalen Gassen oder in toten Winkeln

bei engen Kurven

auf einem Zebrastreifen sowie 5 Meter davor

auf Bahnübergängen oder Gleisen

in oder neben Abbiegespuren (die auf der Fahrbahn mit Pfeilen gekennzeichnet sind) 

vor der Hofeinfahrt der Feuerwehr 

in einem Kreisverkehr

Taxistandschild

an einem Taxistand, der mit einem Taxistandschild gekennzeichnet ist

auf der Autobahn

innerhalb von 10 Meter vor dem „Vorfahrt gewähren“-Schild , dem Stoppschild sowie Andreaskreuzen oder Ampeln, wenn das Parken die Sicht auf das Schild oder die Ampeln behindern würde

überall, wo sich auf deiner Straßenseite ein Halteverbotsschild befindet.

Sofern es nicht verboten ist (siehe oben), ist das Parken auf der Straße generell gestattet. Beim Parken muss ein Abstand von mindestens 3 Metern zwischen deinem Fahrzeug und der Mitte der Straße oder der nächsten Fahrspurbegrenzungslinie vorhanden sein. An vielen Stellen kannst du teilweise oder ganz auf dem Bürgersteig parken, damit dies gewährleistet ist. Achte jedoch auf entsprechende Hinweisschilder (oder andere Fahrzeuge), bevor du das tust. Es muss trotzdem auf dem Bürgersteig genügend Platz für Fußgänger vorhanden sein. Fahrzeuge über 2,8 t dürfen nicht auf dem Bürgersteig parken.

Du musst auf der rechten Straßenseite parken, es sei denn:

  • du befindest dich in einer Einbahnstraße und es wäre trotzdem noch ausreichend Platz für Fahrzeuge, wenn du auf der linken Seite parkst.
  • auf der rechten Seite sind Bahnschienen.

Du darfst nicht auf der Fahrspur parken oder anhalten, wenn ein Seitenstreifen oder ein Parkstreifen vorhanden ist.

Wenn du nachts auf einer Straße parkst, musst du das Standlicht einschalten, sofern du nicht gerade in der Nähe einer Straßenlaterne, die die ganze Nacht eingeschaltet ist, stehst. Straßenlaternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet bleiben, sind durch einen rot-weißen Ring  um den Laternenpfahl gekennzeichnet.

Falls Du Fragen hast, frage gern in deiner Fahrschule.

Parkplatzschild

Das Parkplatzschild zeigt an, wo auf Straßen geparkt werden darf, oder weist auf eine Parkmöglichkeit im Gelände hin. Um Parkplätze auf der Straße kenntlich zu machen, sind in der Regel zusätzliche Schilder angebracht, die angeben, wann das Parken gestattet ist, wer parken darf oder ob eine Parkerlaubnis, ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist.

Parkkontrollzonen

Parkverbotszone
Ende der Parkverbotszone

Das Schild „Parkverbotszone“  kennzeichnet den Beginn eines Bereichs oder einer Zone, in dem bzw. der ein allgemeines Parkverbot gilt. Alle Straßen in dem Gebiet sind von diesem Verbot betroffen, bis zum Schild „Ende der Parkverbotszone“ .

Parkraumbewirtschaftungsszone
Ende der Parkraumbewirtschaftungszone

Das Schild „Parkraumbewirtschaftungsszone“ kennzeichnet den Beginn eines Bereichs oder eines Gebiets, wo auf allen Straßen des Bereichs unter Verwendung einer Parkscheibe oder eines Parkscheins geparkt werden darf, je nachdem was auf dem Zusatzschild angegeben ist. Alle Straßen in dem Bereich sind von dieser Einschränkung betroffen, bis das Zeichen „Ende der Parkraumbewirtschaftungszone“  erreicht ist.

Parkscheine und -scheiben

Je nach Beschilderung für das Parken auf der Straße ist möglicherweise ein Parkschein oder eine Parkscheibe zu verwenden, wodurch die erlaubte Parkdauer begrenzt ist. 

Strafen für falsches Parken

Ein Falschparker begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Das Ordnungsgeld kann bis zu 30 Euro betragen. In Abwesenheit des Fahrers kann ein falsch geparktes Fahrzeug durch eine private Firma abgeschleppt werden, was sehr teuer sein kann.

Behindert das geparkte Fahrzeug Feuerwehreinsatzfahrzeuge, kann das bis zu 60 Euro Strafe sowie einen Punkt in Flensburg kosten. Achte bitte speziell auf das Wort „Feuerwehrzufahrt“ zusammen mit einem Halteverbotsschild.