Betrunken E-Scooter fahren- Fahrerlaubnis ist weg!

Betrunken E-Scooter fahren

Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, darf keinen bis sehr wenig Alkohol vor Fahrtantritt trinken. Das gilt nicht nur für Auto- und Radfahrer, sondern auch für Fahrer der seit Juni in Deutschland zugelassenen E-Scooter. Jedoch hat allein die Münchener Polizei schon knapp 1.000 Anzeigen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf dem E-Tretroller erstattet. Die bayerische Hauptstadt verbuchte zudem insgesamt 47 Unfälle mit den Scootern. Bei dreien davon gab es schwerverletzte Opfer. Auch bei einem Drittel der bislang in Köln verzeichneten 60 E-Scooter-Unfälle spielte Alkohol eine Rolle. Bei unseren Nachbarn in ist die Lage ebenfalls prekär: In Wien sind in den ersten drei Monaten nach Zulassung der E-Scooter 200 Menschen verunglückt. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen schlägt bereits Alarm und bezeichnet die Zulassung der Tretroller aus medizinischer Sicht als „unverantwortlich“.

Diese Verkehrsregeln sollten E-Scooter-Fahrer beachten

Damit sie Fußgänger und Radfahrer nicht behindern, sollten E-Scooter-Fahrer in Deutschland u. a. diese Verkehrsregeln beachten:

  • den Radweg nutzen oder, wenn keiner vorhanden ist, die Straße – nicht auf dem Fußweg fahren (erster Buchstabe nach dem Stichpunkt großgeschrieben, gilt auch für die weiteren Stichpunkte)
  • schnellere Radfahrer überholen lassen
  • keine Schlangenlinien fahren
  • stets beide Hände am Lenker halten, außer sie zeigen einen Richtungswechsel an
  • hintereinander statt nebeneinander fahren

Halten sich E-Tretroller-Fahrer nicht an die Verkehrsregeln, drohen Bußgelder

  •  Auf dem Gehweg oder nebeneinander fahren .            ab 15 Euro
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren                                         10 Euro
  • Über eine rote Ampel fahren                                             ab  60 Euro               und 1 Punkt
  • Mit 0,5 Promille oder mehr auf dem E-Scooter fahren ab 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de

Promillegrenzen auf dem E-Scooter

Alkohol ist für viele Straßenverkehrsteilnehmer auf dem E-Scooter tabu. AAn eine Null-Promille-Grenze müssen sich Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren auch auf den neuen wendigen Kleinstfahrzeugen halten. Wer mit Promille auf dem Scooter erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren und ein Aufbauseminar nach sich. Diejenigen über 21 ohne Führerschein oder Personen, die die Probezeit bereits bestanden haben, dürfen zumindest… dürfen zumindest etwas Alkohol trinken: Bis zu 0,49 Promille sind auf deutschen Straßen im Auto und auf dem E-Tretroller erlaubt, wenn der Fahrer nicht auffällig fährt. Ist das allerdings der Fall (z. B. beim Fahren von Schlangenlinien), droht schon ab 0,3 Promille eine Geld- oder Freiheitsstrafe, was von einem Gericht festgelegt wird. Gleiches gilt für Fahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr auf einem E-Tretroller unterwegs sind. Führerscheininhaber können außerdem ihre Fahrerlaubnis verlieren.

 

Betrunken auf dem E-Tretroller: MPU und Fahrerlaubnisversagung möglich

Da das Fahren der E-Trettroller erst ab 14 Jahren möglich ist, liegt die Nutzung für manche Verkehrteilnehmer in weiter Ferne. Dennoch darf man das Trettroller-Fahren nicht unterschätzen, da Verstöße sich auf die Fahrerlaubnis auswirken können.

Die Führerscheinstelle kann den Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ablehnen. Denn: Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut beim Fahren eines Kfz erwischt wird, kann von der Behörde zu einer MPU verpflichtet werden – auch wenn derjenige noch nicht einmal einen Führerschein besitzt. Darüber werden Verkehrssünder nach dem Verstoß nicht immer direkt in Kenntnis gesetzt. Erst nach einer erfolgreich bestandenen MPU steht der Fahrerlaubnis dann nichts mehr im Wege. In der Regel ist ab ab 1,6 Promille- unabhängig davon, ob auf dem Fahrrad, im Auto oder mit dem E-Scooter – eine MPU unumgänglich, um den Führerschein zurückzubekommen.In diesem Fall kann auch ein Abstinenznachweis gefordert werden, um den Führerschein machen zu dürfen.