Bist Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Dann solltest du darüber Bescheid wissen, welche Änderungen auf Dich zukommen, da laut neuester EU-Vorschrift Du bis zu einem bestimmten Datum Deinen Führerschein umtauschen musst. So ist dein Führerschein weiterhin gültig, damit Du weiterhin problemlos von A nach B kommst.
Fristen für den Führerscheinumtasch
Hast Du Deinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht? Dann bist Du in der Pflicht, ihn gegen einen neuen in Scheckkartenformat innerhalb einer bestimmten Frist umzutauschen. Damit die Ämter dem Ansturm allerdings gerecht werden können, wurde eine Jahrgangsstaffelung bezüglich der Fristen erstellt. Somit ist gewährleistet, dass jeder genug Zeit für den Umtausch hat.
- Liegt Dein Geburtsjahr vor 1953, hast Du bis zum 19.1.2033 Zeit, Deinen Führerschein umzutauschen.
- Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 gilt eine Frist bis zum 19.1.2022.
- Spätestens am 19.1.2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 einen Führerscheinumtausch vorgenommen haben.
- Bist Du zwischen 1965 und 1970 geboren, läuft die Frist am 19.1.2024 ab.
- Für die Jahrgänge ab 1971 endet die Frist am 19.1.2025.
Hast Du Deine Führerscheinprüfung nach dem 1.1.1999 erfolgreich bestanden, so gelten andere Fristen für den Umtausch, die Du unbedingt kennen solltest.
- Liegt das Ausstellungsjahr Deines Führerscheins zwischen 1999 und 2001, musst Du den Führerschein bis zum 19.1.2026 umgetauscht haben.
- Am 19.1.2027 endet die Frist für Führerscheine mit einem Ausstellungsjahr von 2002 bis 2004.
- Bis zum 19.1.2028 hast Du Zeit zum Führerschein umtaschen, wenn Du die Prüfung zwischen 2005 und 2007 erfolgreich absolviert hast.
- Stichtag für den Umtausch Deines Führerscheins, der 2008 ausgestellt wurde, ist der 19.1.2029.
- Führerscheine mit 2009 als Ausstellungsjahr müssen bis zum 19.1.2030 erneuert werden.
- Wurde Dein Führerschein 2010 ausgestellt, dann endet die Frist am 19.1.2031.
- Am 19.1.2032 endet die Frist für Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr 2011.
- Hast Du Deinen Führerschein zwischen dem 2012 und dem 18.1.2013 gemacht, hast Du noch bis zum 19.1.2033 für den Umtausch Zeit.
Darüber hinaus solltest Du wissen, dass der alte Führerschein nicht verfällt. Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit.
Eine neue und wichtige Änderung gibt es bei LKW-Führerscheinen
-> Führerscheine, die ab dem 1.Januar 1999 erworben wurden, sind von Anfang an nur noch für 5 Jahre befristet
-> Führerscheine der “alten” Klasse 2, die vor dem 1. Januar 1999 erworben wurden, sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet, betrifft die Klassen C und CE.
Wenn du deinen Führerschein nach dem 19. Januar 2013 erworben hast, haben wir gute Nachrichten für Dich: Die neuen Führerscheine sind alle mit einem Ablaufdatum von 15 Jahres versehen und sind von der großen Umtauschaktion ausgeschlossen.
Führerschein umtauschen in Berlin – so geht´s
Wenn Dein Hauptwohnsitz in Berlin gelegen ist und Du innerhalb der Dir gegebenen Frist Deinen Führerschein umtauschen willst, so ist das ganz einfach. Du musst Dich lediglich an das jeweilige Bezirks- bzw. Bürgeramt wenden, die nach Bezirke aufgeteilt sind:
Bezirksamt Charlottenburg: Wilmersdorf
- Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)
- Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
- Bürgeramt Heerstraße
- Bürgeramt Hohenzollerndamm
Bezirksamt Friedrichshain: Kreuzberg
- Bürgeramt 1 Yorckstraße (Kreuzberg)
- Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Straße
- Bürgeramt 3 Frankfurter Allee (Friedrichshain)
Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 in Neu-Hohenschönhausen
- Bürgeramt 2 in Lichtenberg
- Bürgeramt 3 in Friedrichsfelde Tierparkcenter
- Bürgeramt 4 in Alt- Hohenschönhausen
- Mobiles Bürgeramt FSE der Pflegeeinrichtung „Käthe Kern“
- Mobiles Bürgeramt im Jobcenter Lichtenberg
- Mobiles Bürgeramt Stadtteilzentrum Ikarus
- Mobiles Bürgeramt Seniorenzentrum Am Obersee
- Mobiles Bürgeramt Bibliothek Anton-Saefkow
Bezirksamt Marzahn: Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt 4: Flüchtlingsbürgeramt Mitte
- Bürgeramt im Rathaus Mitte
- Bürgeramt im Rathaus Tiergarten
- Bürgeramt in Wedding
Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Rathaus Neukölln
- Bürgeramt Blaschkoallee, Neukölln
- Bürgeramt Zwickauer Damm, Neukölln
- Bürgeramt Sonnenallee in Neukölln
- Mobiles Bürgeramt – Rudow
- Mobiles Bürgeramt – Alt-Buckow
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Märkisches Viertel
- Bürgeramt Heiligensee
- Bürgeramt Tegel
- Bürgeramt Reinickendorf-Ost
- Bürgeramt Rathaus Reinickendorf
- Mobiles Bürgeramt Reinickendorf Ost
- Mobiles Bürgeramt in Hermsdorf
Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Spandau: Bürgerbüro Wasserstadt
- Bürgeramt Spandau: Bürgeramt Rathaus Spandau
- Bürgeramt Spandau: Bürgerbüro Kladow
- Bürgeramt Spandau: Bürgerbüro Falkenhagener Feld
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Schöneberg
- Bürgeramt Lichtenrade
- Bürgeramt Tempelhof
- Bürgeramt Schöneberg Ausbildungsarbeitsplätze
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Vorgehen und Ort des Umtauschs
Wenn Du Deinen Führerschein umtauschen willst, reicht ein Gang zur Führerscheinstelle. Vorab solltest Du allerdings einen Termin dort vereinbaren.
Wichtige Unterlagen wie Deinen aktuellen Führerschein, Personalausweis und einem aktuellen Lichtbild solltest Du direkt zum vereinbarten Termin mitbringen. Die Bearbeitung dauert schließlich zwei bis drei Wochen.
Führerschein umtauschen – Hamburg
Sofern Du in Hamburg gemeldet bist und dort auch Dein Hauptwohnsitz gelegen ist, kann der Führerscheinumtausch nur vom LBV vorgenommen werden.
Ausländischen Führerschein umtauschen – so gehst Du vor
EU-Bürger, die bereits über einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat verfügen, müssen ihre Fahrerlaubnis nicht bei einem Umzug nach Deutschland erneuern lassen. Anders verhält es sich bei Personen aus dem EU-Ausland. Sobald ein Wohnsitz in Deutschland angegeben wird, musst Du Deinen ausländischen Führerschein nach spätestens sechs Monaten umtauschen. Zudem solltest Du berücksichtigen, dass Du darüber hinaus eine praktische Führerscheinprüfung absolvieren musst, sofern Du aus einem Drittstaat kommst.
Kosten für den Führerscheinumtausch
Wenn Du nun Deinen Führerschein umtauschen willst, kommen Gebühren in Höhe von 24 Euro auf Dich zu. Falls Du Dir die neue Fahrerlaubnis per Post zusenden lassen möchtest, steigt der Preis um die aktuellen Portogebühren. Benötigst Du Deinen Führerschein per Express-Lieferung, so kostet dieser Vorgang zwischen zehn und 20 Euro extra.
Führerschein umtauschen – Anlaufstelle für München
In München kannst Du den Führerschein unter folgender Anschrift umtauschen:
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Eichstätter Str. 2 80686 München
Du solltest allerdings vorab einen Termin für den Umtausch vereinbaren.
Führerscheinumtausch in Wien
In Wien kannst Du Deinen Führerschein beim Verkehrsamt umtauschen.
Führerscheinumtausch in der Schweiz
Wenn Du aus Deutschland in die Schweiz ziehen und dort fahren willst, musst Du beachten, dass Du nur ein Jahr lang mit dem deutschen bzw. neuen EU-Führerschein in der Schweiz fahren darfst. Vereinbare am besten einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt Deines Wohnkantons. Die Kosten für den Umtausch Deines Führerscheins betragen zwischen 80 bis 140 Schweizer Franken.
Führerschein umtauschen: Kanada
Planst Du einen längerfristigen Aufenthalt in Kanada, ist es erforderlich, den Führerschein umzuschreiben. Wichtig ist es, hierbei zu beachten, dass nicht jede Führerscheinklasse, die in Deutschland erworben wurde, seitens der kanadischen Behörden akzeptiert werden. In manchen Fällen ist es daher unausweichlich, die jeweiligen Prüfungen der nicht akzeptierten Führerscheinklassen in Kanada neu zu absolvieren.
Bist Du nur Besucher in Kananda und möchtest auch dort mit einem Fahrzeug fahren, dann musst Du Deinen Führerschein nicht umtauschen. Die kanadischen Provinzen erkennen Deinen Führerschein problemlos an.
Führerschein umtauschen: Fristen der unterschiedlichen Klassen
Es gibt eine Übergangsregel für Führerscheininhaber der Klasse 2 (Paragraph 76 Nr. 9 FeV). Hierbei wird der Führerschein bei einem Umtausch in die Klasse CE
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Demzufolge muss jeder, der kurz vor seinem 51. Geburtstag steht, eine Verlängerung beantragen. Wird diese Verlängerung nicht in Auftrag gegeben, so erlischt die Fahrberechtigung mit sofortiger Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Fahrzeuge der Klasse 3 (CIE) geführt werden.
Bist Du Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3? Dann gilt für Dich ebenfalls die Befristung mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
Solltest Du nun eine der genannten Fristen verstreichen lassen, so droht Dir ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Bist Du allerdings im Besitz eines Führerscheins, der Dich berechtigt, einen Bus oder einen LKW zu führen, so begehst Du sogar eine Straftat, die mit einem weitaus höheren Bußgeld geahndet wird.
Du bist ein Führerscheinanwärter und suchst nach einer passenden Fahrschule in deiner Stadt oder Region? Dann nutze gleich unsere Fahrschulsuche oder lass dich von unseren Experten ausführlich beraten. Das ClickClickDrive-Team freut sich auf dich. Ruf uns direkt an 030 – 568 37 631, Chatte mit uns oder schreib uns eine E-Mail unter [email protected]!