Probezeit für den Führerschein gelten für Dich strengere Regeln - Quelle : AdobeStock
Probezeit für den Führerschein gelten für Dich strengere Regeln - Quelle : AdobeStock

Probezeit Führerschein: Ab wann, wie lange und für wen

Probezeit Führerschein – Wenn nach vielen Fahrstunden und theoretischem Unterricht endlich die praktische Fahrprüfung bestanden wurde und der Prüfer den Führerschein aushändigt, atmen die meisten Fahranfänger erleichtert auf. Endlich die Freiheit des Autofahrens genießen und unbeschwert losdüsen! Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn in den ersten zwei Jahren musst Du als Fahranfänger eine Probezeit für den Führerschein absolvieren. Ziel dieser Vorschrift ist es, junge, unerfahrene Autofahrer zu einem umsichtigen Fahrstil zu bewegen. Das ist auch gar nicht abwegig, denn leider sind überproportional viele junge Fahrer in schwere, teilweise tödlich verlaufende Unfälle verwickelt.
Doch was genau bedeutet die Probezeit für den Führerschein? Im Folgenden erfährst Du ganz genau, welche Regeln Du beachten musst und auch welche Konsequenzen ein Fehlverhalten Deinerseits hat. Wenn Du weitere Informationen rund um das Thema Führerschein oder Probezeit für den Führerschein benötigst oder eine Fahrschule in Deiner Nähe suchst, solltest Du unbedingt unsere Website ClickClickDrive besuchen. Hier erfährst Du alles, was Du als Führerschein-Neuling wissen musst.

Was ist eigentlich ein Führerschein auf Probe?

Wenn Du das erste Mal einen Führerschein erworben hast, wird Dir dieser zunächst auf Probe erteilt. Während der zweijährigen Probezeit den Führerschein wieder zu verlieren, geht leider schneller, als sich die meisten Fahranfänger vorstellen können. Seit 1986 gibt es die Probezeit für den Führerschein und Ziel war und ist es, die Zahl schwerer Unfälle mit Beteiligung junger Fahrer zu senken. Die Probezeit für den Führerschein gilt für die Führerscheinklassen A, B, C und D und muss nur einmal bewältigt werden. Wenn Du also mit 18 Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) erwirbst und mit 20 Jahren zusätzlich einen Motorradführerschein (Klasse A) machst, fängt die Probezeit nicht noch einmal von Neuem an.

Probezeit für den Führerschein gelten für Dich strengere Regeln - Quelle : AdobeStock
Probezeit für den Führerschein gelten für Dich strengere Regeln – Quelle : AdobeStock

Es spielt auch keine Rolle, wie alt Du bist, wenn Du Deinen ersten Führerschein erwirbst. Auch ein 50-Jähriger gilt als Fahranfänger und muss die Probezeit für den Führerschein absolvieren und sich an die Vorschriften halten oder im Aufbauseminar nachsitzen.
Während der Probezeit für den Führerschein gelten für Dich strengere Regeln als für routinierte Autofahrer und Du musst beweisen, dass Du einen verantwortungsbewussten Fahrstil hast, der weder Dich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Alle Regeln, die während der ersten zwei Jahre gelten, sind im Straßenverkehrsgesetz fixiert. Die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2009, als für Führerschein-Neulinge die 0-Promille Grenze eingeführt wurde.
In den zwei Jahren Probezeit sollen Fahranfänger umsichtig Erfahrungen sammeln, um Gefahren besser einzuschätzen und das Fahrzeug sicher zu beherrschen. Und ehrlich gesagt, das macht schon Sinn. Direkt nach der Fahrprüfung sind die meisten jungen Leute noch nicht besonders sicher im Umgang mit dem Auto. Erst mit der Zeit entstehen Routinen und der Fahrstil wird sicher und souverän.

Wann ist die Probezeit für den Führerschein beendet?

Die Probezeit für den Führerschein startet mit der Aushändigung des Führerscheins direkt nach der bestandenen Fahrprüfung und endet auf den Tag genau zwei Jahre danach. Es spielt übrigens keine Rolle, ob man während der Zeit regelmäßig mit dem Auto fährt oder nicht. Es ist nicht möglich, die Probezeit zu verkürzen, sie kann jedoch auf vier Jahre verlängert werden, wenn Dir ein gravierender Verstoß gegen die Verkehrsregeln nachgewiesen wird. Am Ende der Probezeit wird ohne weitere Formalitäten der Führerschein zur unbefristeten Fahrerlaubnis.

Welche Verstöße sind besonders schwerwiegend?

Bei den Verstößen wird zwischen A- und B-Delikten unterschieden, wobei A-Delikte schwerwiegender sind. Jeder Verstoß kostet mindestens 40 Euro Bußgeld und wird zusätzlich mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet. Überschreitest Du eine bestimmte Anzahl von Punkten, wird die Probezeit verlängert. Bei besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen, kann Dir der Führerschein sogar befristet entzogen werden. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn Dein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar verletzt hat.
Beispiele für A-Delikte:

  • unterlassene Hilfeleistung
  • Körperverletzung (es zählt bereits eine Ohrfeige im Streit)
  • Nötigung
  • Fahrerflucht
  • fahrlässige Tötung
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Begleitperson (betrifft begleitetes Fahren unter 18 Jahren)

Auch Gefährdungen des Straßenverkehrs werden als A-Delikte eingestuft:

  • Missachtung der Vorfahrt
  • gefährliche Überholmanöver
  • Nichtbeachten einer roten Ampel
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 Kilometer pro Stunde

Welche Konsequenzen haben Verstöße?

Jeder Verstoß wird mit einem Punkt in Flensburg bestraft und während der Probezeit für den Führerschein kannst Du auch keine Punkte abbauen. Hast Du ein A-Delikt oder zwei B-Delikte begangen, musst Du zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich. Verweigerst Du die Teilnahme oder wirst nochmals wegen eines A-Delikts oder zweier B-Delikte verwarnt, musst Du an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen, bei der Deine prinzipielle Eignung für das Führen eines Autos getestet wird. Wirst Du dann nochmals dabei erwischt, wie Du ein A-Delikt begehst oder wird Dir zweimal ein B-Delikt nachgewiesen, ist der Führerschein erst einmal weg.

Was passiert im Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar ist ein neun-stündiger Kurs, den Du in einer Fahrschule absolvieren musst und der selbstverständlich kostenpflichtig ist. Während des Kurses werden die Verstöße thematisiert und besprochen, wie Du Dich künftig verhalten sollst. Den Abschluss des Seminars bildet eine Probefahrt mit dem Fahrlehrer. Wurdest Du beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt, nimmt neben dem Fahrlehrer auch ein Psychologe am Seminar teil. Suchst Du eine Fahrschule, um Dein Aufbauseminar zu absolvieren? Bei uns findest Du schnell die passende Fahrschule in Deiner Nähe.

Probezeit für den Führerschein endet vor dem 21. Geburtstag

Die Probezeit dauert genau zwei Jahre, unabhängig davon, in welchem Alter sie beginnt. Nimmt man am begleiteten Fahren teil und erwirbt den Führerschein bereits mit 17 Jahren, hat man die Probezeit mit 19 Jahren absolviert. Unabhängig von der Probezeit für den Führerschein giltst Du jedoch bis zum 21. Geburtstag als Fahranfänger und somit musst Du Dich strikt an die 0-Promille Grenze halten. Du darfst also selbst dann keinen Alkohol trinken und Dich danach ans Steuer setzen, wenn Du die Probezeit bereits hinter Dich gebracht hast.

Was gilt für die Probezeit beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren?

Die Probezeit für den Führerschein beginnt auch beim begleiteten Fahren mit dem Tag, an dem Du die praktische Fahrprüfung bestanden hast. Wird die Probezeit nicht aufgrund von Verstößen verlängert, endet sie somit bereits frühestens am 19. Geburtstag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Du tatsächlich regelmäßig zunächst in Begleitung und ab dem 18. Geburtstag allein gefahren bist.

Wann endet die Probezeit für den Führerschein der Klasse A1?

Hast Du schon mit 16 Jahren einen Führerschein der Klasse A1 gemacht, der Dich berechtigt, 125ccm Motorräder zu fahren, endet Deine Probezeit bestenfalls bereits mit 18 Jahren. Machst Du dann Deinen PKW-Führerschein, musst Du dafür keine zweite Probezeit absolvieren. Dennoch gilt bis zu Deinem 21. Geburtstag die 0-Promille Grenze, denn bis dahin bist Du vor dem Gesetz ein Fahranfänger.

Absolutes No-Go: Alkohol während der Probezeit für den Führerschein

Wir haben es ja bereits mehrfach erwähnt und man kann es gar nicht oft genug sagen: Alkohol ist für Fahranfänger unter 21 Jahren ein absolutes Tabu. Ganz egal, ob Deine Probezeit schon mit 18, 19 oder 20 Jahren beendet war, das Fahren unter Alkoholeinfluss wird auf jeden Fall strengstens geahndet. Erst nach dem 21. Geburtstag gilt in Deutschland die 0,5 Promille Grenze. Wirst Du mit 1,1 Promille erwischt, gilt das übrigens nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Ab 1,6 Promille wird meist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Hast Du während der Probezeit unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann die MPU schon bei weniger als 1,6 Promille angeordnet werden. Dabei wird dann entschieden, ob der Führerschein längere Zeit abgegeben werden muss.

Absolutes No-Go: Alkohol während der Probezeit für den Führerschein - Quelle : Pexels
Absolutes No-Go: Alkohol während der Probezeit für den Führerschein – Quelle : Pexels

Alkoholisiertes Fahren in der Probezeit ist immer ein A-Verstoß und das hat teure Folgen. Du musst ein Aufbauseminar besuchen (250 bis 500 Euro) und ein Bußgeld von mindestens 250 Euro bezahlen. Wirst Du ein zweites oder sogar drittes Mal mit einem Blutalkoholgehalt von 0,6 Promille erwischt, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 bzw. 1.500 Euro und der Führerschein ist für drei Monate weg.

Was geschieht nach einem Unfall während der Probezeit für den Führerschein?

Ob ein Unfall Konsequenzen für Deinen Führerschein hat, hängt davon ab, ob Du den Unfall verschuldet hast oder nicht. Wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, drohen selbstverständlich keine Konsequenzen. Hattest Du jedoch Schuld, hängt die Strafe davon ab, ob ein A- oder ein B-Delikt Auslöser des Unfalls war.
Ein Unfall nach einem B-Verstoß (beispielsweise Nutzung des Handys am Steuer) hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Nach einem zweiten Unfall aufgrund eines B-Verstoßes wird die Probezeit allerdings um zwei Jahre verlängert und Du musst an einem Aufbauseminar teilnehmen. Gleiches gilt für einen Unfall nach einem A-Delikt. Die Höhe des Bußgelds und die Dauer eines möglichen Führerscheinentzugs hängen von der Schwere des Vergehens ab. Verweigerst Du die Teilnahme am Aufbauseminar, wird Dein Führerschein ebenfalls eingezogen.
Ein verschuldeter Unfall mit Personenschaden ist immer ein A-Delikt. Zu den Konsequenzen für die Probezeit kommt dabei jedoch auch noch eine strafrechtliche Verfolgung.

Du wurdest während der Probezeit für den Führerschein von einem Blitzer erwischt?

Jedem Verkehrsteilnehmer droht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Bußgeld, Fahranfänger werden besonders scharf kontrolliert. Eine Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern ist immer ein A-Delikt, es folgt also ein Aufbauseminar und ein Bußgeld. Befindest Du Dich in der Probezeit für einen LKW-Führerschein, gilt bereits eine Überschreitung um 15 Kilometer pro Stunde als A-Delikt.

Umschreibung des Führerscheins während der Probezeit

Hast Du Deinen Führerschein im Ausland erworben und möchtest diesen in Deutschland umschreiben lassen, dann gilt ebenfalls die Probezeit für den Führerschein, wenn seit der Erteilung Deiner Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre vergangen sind. Du musst immer nur die restliche Zeit als Probezeit absolvieren. Letztlich gilt dann auch für Dich eine zweijährige Probezeit, allerdings werden Verkehrsverstöße im Ausland nicht geahndet. Wenn Du jedoch während der restlichen Probezeit in Deutschland Verstöße begehst, werden diese selbstverständlich ebenfalls mit einer Verlängerung der Probezeit und allen anderen Konsequenzen bestraft.

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Einen Führerschein zu machen, ist einerseits teuer. Andererseits kommt es darauf an, dass Du eine sehr gute Ausbildung bekommst, damit Du nach bestandener Fahrprüfung sicher unterwegs bist und Dir über Deine Probezeit gar keine Gedanken machen musst. Es ist also schon sinnvoll, sich vor der Auswahl der Fahrschule gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten in Deiner Nähe zu informieren.
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