Der Führerschein kann aus unterschiedlichen Gründen neu beantragt werden, u.a. nach bestandener Führerscheinprüfung. Sämtliche Bestimmungen zur Beantragung sind in der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV vom 19.02.2013 niedergeschrieben.
Die Ersterteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung, im Idealfall erhält der Fahrschüler direkt nach erfolgreicher Praxisprüfung den Führerschein. Meistens wird die Beantragung der Erstausstellung durch die Fahrschule übernommen. Die Kosten für den Führerschein variieren zwischen 30-50 Euro je nach Bundesland und bei der Beantragung müssen unterschiedliche Dokumente eingereicht werden.
Checkliste für den Führerschein
Angaben zur Fahrschule
Hier müssen nur die Telefonnummer und die Anschrift der Fahrschule eingetragen werden, bei der der Führerschein absolviert wurde.
Passbild
Wie Dein Passbild auszusehen muss, ist genau festgelegt. Dieses muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Alle Gesichtszüge müssen genau zu erkennen sein. Ein Lächeln ist daher nicht erlaubt. Der Mund muss geschlossen sein. Je nach Religion ist das Tragen eines Kopftuches erlaubt. Auf dem Foto muss das Gesicht circa 70 bis 80 Prozent darstellen.
Sehtest ?
Mit dem vorgeschriebenen Sehtest musst Du nachweisen, dass Du auch beiden Augen eine Sehfähigkeit von mindestens 70 Prozent hast. Die Überprüfung übernimmt jeder Optiker oder Augenarzt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Fahrschüler die Verkehrszeichen erkennen kann. Die verschriebene Prozentzahl kann auch mit Hilfe einer Sehhilfe erreicht werden. Notwendig ist dies für die Führerscheinklassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.
Sofortmaßnahmen an Unfallort ?
Wenn du du einen Führerschein beantragst, musst du eine Bescheinigung über eine erfolgte Unterweisung vorlegen, dass du Erste Hilfe im Fall eines Unfalls durchführen kannst. Ein Erste-Hilfe-Kurs umfasst seit dem Frühjahr 2015 neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und besteht aus Theorie und Praxis. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Praxisteil gelegt. Es gilt Anwesenheitspflicht, denn wer schwänzt erhält die Bescheinigung nicht. Das gleiche gilt, wenn der Kursteilnehmer signifikant zu spät kommt. Außerdem ist das schlecht für den Geldbeutel, da die Kurse sehr teuer sind.
Führungszeugnis
Normalerweise wird ein polizeiliches Führungszeugnis nur verlangt, wenn der Fahrer einen Führerschein zur Beförderung von Fahrgästen machen möchte. Allerdings kann auch die Behörde Informationen zum Antragssteller beim Kraftfahrtbundesamt einholen. Die Kosten für das Führungszeugnis gehen zu Lasten des Antragsstellers.
Funktions- und Leistungstest
Wenn du den Busführerschein beantragen möchtest, musst du dich einem Funktions- und Leistungstest unterziehen. Dieser dauert ungefähr 45 Minuten. Getestet werden dabei Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung, Belastbarkeit sowie Aufmerksamkeitsleistung. Ab einem Alter von 50 Jahren muss ein Busfahrer den Test alle 5 Jahre wiederholen.
Geistige und körperliche Eignung
Diese Bescheinigung ist speziell für Bus- und LKW vorgesehen. Bei der Vorlage für den Führerschein darf die Bescheinigung nicht älter als 12 Monate sein. Für diese Bescheinigung überprüft ein Arzt die Vorgeschichte des Fahrers nach Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen. Außerdem wird die Physiognomie des Betreffenden festgestellt.
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